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Mogelpackung Streichfette: Versteckte Preiserhöhung bei vielen Produkten

Stand:
Die Verbraucherzentrale Thüringen erreichen vermehrt Beschwerden zu verschiedenen Streichfetten, vorrangig der Firma Upfield. Produkte wie Sanella, Rama und Lätta sind seit kurzem mit einer geringeren Füllmenge, aber zum selben Preis im Regal zu finden.
Streichfett auf frischem Toast
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„Derzeit erreichen uns viele Beschwerden zur geringeren Füllmengen bei Rama, Sanella und anderen Streichfetten,“ berichtet Julia Müller, Fachberaterin Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Thüringen. So füllt der Hersteller Upfield bei einigen seiner Produkte deutlich weniger in seine Packungen, beispielsweise 400 Gramm statt der bisher üblichen 500 Gramm. Der Preis blieb bei vielen Händlern trotz Schrumpfung unverändert. Die Teuerung beträgt je nach Marke und Füllmenge zwischen 11 und 25 Prozent.

Selbe Dosengröße trotz geringerer Füllmenge

Steigende Preise sind derzeit nichts ungewöhnliches. Statt den Preis am Regal zu erhöhen, reduzieren viele Hersteller jedoch nun die Füllmenge in den Packungen. Besonders dreist im Fall der Streichfette: Die Dose bleibt gleich groß. „Damit besteht aus unserer Sicht die Gefahr der Verbrauchertäuschung, denn in die Packung schauen kann man vor dem Kauf natürlich nicht“, erklärt Expertin Julia Müller. Hinzu kommt die steigende Umweltbelastung, da für die selbe Menge nun mehr Verpackungsmüll anfällt. Ressourcenschonend ist das nicht.

„Zum Schutz vor bösen Überraschungen empfehlen wir Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Grundpreise zu beachten“, rät Julia Müller. Da diese sich immer auf ein Kilogramm des Lebensmittels beziehen, können sich Preiserhöhungen hier nicht verstecken und Produkte lassen sich einfacher miteinander vergleichen. Leider sind die Angaben auf dem Preisschild nicht immer korrekt. Beschwerden bei der Verbraucherzentrale Thüringen zeigen, dass der Handel die neuen Füllmengen nicht immer transparent kennzeichnet. „Wir fordern die Händler daher auf, ihrer Pflicht nachzukommen und bei veränderten Verpackungsgrößen, die Preisschilder umgehend anzupassen“, betont Julia Müller.

Zu viel Luft in Verpackung an Eichämter melden

Grundsätzlich zuständig für zu geringe Füllmengen und zu viel Luft in der Verpackung sind die Eichämter. Da die Upfield Deutschland GmbH ihren Sitz in Hamburg hat, kümmert sich das Hamburger Eichamt um die Beurteilung der veränderten Füllmengen. Sollten Verbraucher:innen sich über mögliche Mogelpackungen anderer Hersteller ärgern, können sie dies ihrem Eichamt melden. Je nach Sitz des Herstellers werden die Beschwerden direkt bearbeitet oder an das je nach Bundesand zuständige Eichamt weitergeleitet.

Obst und Gemüse im Supermarkt

Marktcheck: Weiterhin wenig Vielfalt bei Obst und Gemüse

2021 überprüften die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck erstmals das Angebot von Obst und Gemüse in Supermärkten. In einem neuen Marktcheck stellten sie jetzt fest: Obst und Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern schafft es nach wie vor meist nicht in die Supermarktregale.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.