Mit dem E-Scooter unterwegs: Das müssen Sie darüber wissen

Stand:
Alle wichtigen Fragen und Antworten rund ums Thema E-Scooter ausleihen haben wir in unseren E-Scooter-FAQs zusammengefasst.
E-Scooter und Fahrräder

Das Wichtigste in Kürze:

  • E-Scooter buchen ist einfach: Schauen Sie zunächst, welche Anbieter in Ihrer Stadt verfügbar sind.
  • Für die Buchung laden Sie die App des Anbieters herunter, füllen die notwendigen Angaben aus, laden Guthaben auf oder hinterlegen ein Zahlungsmittel.
  • Sobald Sie einen E-Scooter gefunden haben, lässt dieser sich mit der App über einen QR-Code oder einen Zahlencode entsperren.
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Podcast: Das Wichtigste zum Nachhören

Anbieter werben, dass mit der Sharing Economy der Transport in Städten billiger, nachhaltiger und flexibler wird. Ob dieses Versprechen der Realität entspricht und wie man das für sich beste Angebot findet erklärt dieser Podcast.

Der Podcast ist im Rahmen eines vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden.

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Weitere Fragen und Antworten finden Sie hier in unseren E-Scooter-FAQs:

Wo kann ich E-Scooter leihen? Wie finde ich den richtigen Anbieter?

Das Angebot an E-Scootern ist in Deutschland auf die größeren Städte beschränkt. Es gibt Städte, in denen Sie zwischen mehreren Anbietern wählen können, in anderen dagegen gibt es (noch) kein Angebot. Sie können sich im Vorfeld im Internet schlau machen oder schauen im Zweifelsfall in jeder Stadt, die Sie besuchen, welcher Anbieter das Stadtbild prägt.

Freie E-Scooter können Sie sich über die App anzeigen lassen. E-Scooter lassen sich nicht bei allen Anbietern im Vorfeld oder allenfalls für einen kurzen Zeitraum reservieren, häufig gilt das Prinzip: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst".

Wie alt muss ich sein? Brauche ich eine Fahrerlaubnis?

Auch wenn das gesetzliche Mindestalter für das Fahren mit einem E-Scooter bei 14 Jahren liegt, so gilt das nicht für das Ausleihen. Das ist bei den meisten Anbietern erst ab 18 Jahren gestattet und kann auch nicht dadurch umgangen werden, indem man für eine andere Person bucht.

Eine Fahrerlaubnis ist nicht nötig, dennoch erwarten Anbieter, dass die grundlegenden Regeln der Straßenverkehrsordnung bekannt sind.  Infografiken oder kurze Tutorials dazu werden bei einigen Anbietern auf der Webseite angeboten.

Was kostet die Leihe von E-Scootern? (Zusammensetzung des Preises)

Die Gebühr besteht in der Regel aus zwei Teilen: Einer Grundgebühr für das Entsperren des E-Scooters und der Gebühr für die Nutzung, die nach Minuten abgerechnet wird. Die Preise variieren im Centbereich pro Minute unter den Anbietern. Teilweise ist auch die Buchung von Tagestickets möglich.

Wie gebe ich einen E-Scooter zurück?

Der E-Scooter muss sich innerhalb des Geschäftsgebietes des Anbieters befinden, ansonsten werden Gebühren für die Abholung fällig. Je nach Anbieter und Entfernung können diese den Mietpreis um ein Vielfaches übersteigen.

Es gibt Bereiche, die gesondert ausgewiesen sind, in denen die E-Scooter nicht geparkt werden dürfen. Dann ist es über die App nicht möglich, die Fahrt an dieser Stelle zu beenden. Im Allgemeinen gilt: Stellen Sie den E-Scooter im öffentlichen Raum so ab, dass er frei zugänglich ist und keine verkehrsrechtlichen Probleme entstehen. Außerdem sollte sichergestellt sein, dass keine Einfahrten, Türen oder Treppen blockiert werden. Mitunter ist es auch möglich, zur Absicherung ein Foto des Abstellplatzes hochzuladen.

Sollte es Probleme bei der Rückgabe geben, weil sich der E-Scooter beispielsweise nicht abschließen lassen, wenden Sie sich am besten schnellstmöglich an den Kundenservice, damit keine weiteren Gebühren auflaufen.

Wie ist die Ausstattung der E-Scooter?

Die E-Scooter unterscheiden sich abgesehen von der Farbgebung in den Ausstattungsmerkmalen nicht wesentlich voneinander und gehen selten über gesetzliche Mindestanforderung hinaus (Halte- oder Lenkstange, maximale Leistung, Mindestbeleuchtung, Klingel). Richtungswechsel werden nicht per Blinker sondern per Handzeichen angezeigt.

Wie bin ich versichert?

Schäden an anderen Personen oder Fahrzeugen, die während der Nutzung verursacht werden, sind in der Regel im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Anbieters versichert. Aber auch hier sollte man darauf achten: Halten Sie sich nicht an die Pflichten, die laut allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgegeben sind, kann der Versicherungsschutz entfallen. Außerdem darf im Falle eines Unfalls keine Haftungszusage abgegeben werden.

Welche Pflichten habe ich?

Anbieter verpflichten ihre Nutzer vor Fahrtantritt den E-Scooter auf offensichtliche Mängel zu prüfen und im Falle gravierender Mängel diese sofort beim jeweiligen Kundenservice zu melden. Dies gilt insbesondere bei allen Teilen, die sicherheitsrelevant sein können, wie zum Beispiel Bremsen und Lampen. Der E-Scooter darf dann nicht genutzt werden.

Welche Rechte habe ich?

Der E-Scooter darf nur selbst genutzt und nicht an andere Personen weiter gegeben werden. Transporte zu gewerblichen Zwecken oder  die Beförderung anderer Personen sind nicht gestattet.

Wie ist der Datenschutz beim Anbieter?

Alle Anbieter in Deutschland müssen sich eigentlich nach der DSGVO richten. Allerdings werden viele Daten über die Apps mit weiteren Partnern der Anbieter geteilt, so dass nicht nur notwendige Partner (Schufa, Bank) Daten von der Buchung erhalten, sondern auch Werbefirmen. Wichtig ist hier bei Einrichtung des Kundenkontos entsprechende Einwilligungen nicht zu geben bzw. sofern schon erteilt, nachträglich zu widerrufen.

Wo darf ich überall mit dem E-Scooter fahren?

E-Scooter dürfen im Stadtgebiet auf den zur Nutzung freigegebenen Verkehrsflächen genutzt werden. Die Nutzung in ländlichen Bereich ist bei den meisten Anbietern ausgeschlossen, da die Bauart der Scooter nur ein gewisses Maß an Unebenheiten toleriert.

Welche Verkehrsregeln gelten für E-Scooter?

Ein Helm ist nicht generell Pflicht. Dennoch empfiehlt es sich, bei den erlaubten Geschwindigkeiten von bis zu 20 Kilometern pro Stunde einen zu tragen.

Für E-Scooter ist die Nutzung von Fahrradwegen vorgesehen. Wenn es keine gibt, darf auf der Fahrbahn gefahren werden. Das Fahren mit dem E-Scooter auf dem Fußweg oder in der Fußgängerzone ist untersagt und kann empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Ebenso wenig ist es erlaubt, zu zweit auf einem Roller zu fahren, auch wenn es der Platz  hergeben würde.

Das gilt auch für das Fahren unter Alkoholeinfluss. Für das Fahren mit einem E-Scooter gelten laut StVO die gleichen Promillegrenzen wie für das Fahren eines Autos. Aber Achtung: Laut den Geschäftsbedingungen der Anbieter gilt eine strikte 0,0 Promille Grenze. Bei einem Unfall kann dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.

Wie lange hält der Akku eines E-Scooters?

Das ist je nach Modell und Anbieter unterschiedlich. Daher ist es wichtig, vor Fahrtantritt zu schauen, ob der Akku noch ausreichend geladen ist, um den gewünschten Weg zu bewältigen. Auch in der App der Anbieter lässt sich oftmals der Akkustand oder die voraussichtliche verbleibenden Nutzungsdauer erkennen. Hier kann dann je nach Länge der geplanten Fahrt der entsprechende E-Scooter gewählt werden.

Was mache ich im Falle eines Unfalls?

Die genaue Vorgehensweise für die Meldung eines Unfalls unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Es ist empfehlenswert, sich vor der Nutzung anzuschauen, welche Schritte eingeleitet und welche Fristen eingehalten werden müssen.

Wie lange darf ich den E-Scooter ausleihen?

Die logische Zeitgrenze für die Ausleihe ist die Akku-Ladezeit. Es gibt jedoch auch Anbieter, die die Ausleihzeit auf eine oder wenige Stunden begrenzen. Bei anderen Anbietern sind hingegen auch 24 Stunden möglich.

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