Anzahlung im Möbelhaus: Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage

Stand:
Viele Möbelhändler möchten von ihren Kund:innen eine Anzahlung beim Abschluss des Kaufvertrages. Allerdings müssen sich Kund:innen nicht darauf einlassen.
Eine junge Frau sitzt in einem Möbelhaus auf einem Sessel und liest das Preisschild.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Kein Käufer ist gesetzlich zu Anzahlungen verpflichtet.
  • Verlangt ein Händler eine Anzahlung, sollten Sie mit dem Wechsel zur Konkurrenz drohen.
  • Bekommen Sie die Möbel dort nicht, sollten Sie sich allenfalls auf eine geringfügige Anzahlung von bis zu 10 Prozent einlassen.
Off

Die Verbraucherzentralen raten davon ab, hohe Anzahlungen zu leisten, bevor die bestellten Möbel geliefert sind. Denn wenn ein Möbelhaus Insolvenz anmeldet, riskieren Sie, dass Ihre Anzahlungen weg sind.

Kein Käufer und keine Kundin ist gesetzlich zu Anzahlungen verpflichtet. Das Gesetz sieht Zahlung bei Lieferung vor. Auf Anzahlungsklauseln im Kleingedruckten kann sich der Händler nicht berufen, da diese in der Regel unwirksam sind. Nur wer sich im Kaufvertrag durch seine Unterschrift mit einer Anzahlung einverstanden erklärt, muss diese bezahlen und riskiert im Insolvenzfall ihren Verlust.

Verlangt ein Händler eine Anzahlung, sollten Sie drohen, zur Konkurrenz zu wechseln. Bekommt man die Möbel dort nicht, sollten Sie höchstens bis zu 10 Prozent anzahlen.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!
Forderungen der Verbraucherzentrale zur Landtagswahl 2024 in Thüringen

Thüringen wählt Verbraucherschutz: 12 Forderungen zur Landtagswahl

Unter dem Motto "Thüringen wählt Verbraucherschutz" hat die Verbraucherzentrale Thüringen 12 Forderungen aufgestellt. Sie richten sich an die Thüringer Abgeordneten, vor allem aber an die neue Regierung nach der Landtagswahl. Die Verbraucherzentrale setzt sich mit ihren Forderungen dafür ein, dass die Anliegen der Verbraucher:innen in der politischen Arbeit Gehör finden und umgesetzt werden.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.