Nahrungsergänzungsmittel aus dem Ausland

Stand:
Bei einer Bestellung im Online-Shop oder als Urlaubsmitbringsel kann es Probleme mit dem Zoll geben.
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Aussagen wie „wird aus der EU geliefert" oder "keine Probleme beim Zoll" bedeuten nicht, dass die angebotenen Produkte legal sind.
  • Produkte, die den rechtlichen Vorgaben z.B. in den USA entsprechen, sind hier möglicherweise nicht erlaubt. Der Zoll kann die Einfuhr verhindern, auch wenn Sie schon bezahlt haben.
  • Ausländische Nahrungsergänzungsmittel, die hier als Arzneimittel gelten, dürfen nicht eingeführt werden.
  • Bei der Einfuhr von Nahrungsergänzungsmitteln werden seit 1. Juli 2021 unabhängig vom Warenwert Einfuhrumsatzsteuer und Zölle fällig.
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Deutsche Sprache = in Deutschland legal?

Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind in anderen Ländern, wie beispielsweise in den USA, mitunter deutlich günstiger als in Deutschland. Im Internet – auf deutschsprachigen Seiten - werden aber auch viele Produkte aus Asien, Osteuropa oder Großbritannien angeboten. Hier ist insbesondere auf eine verständliche Angabe der Inhaltsstoffe und der enthaltenen Mengen zu achten. Leider gibt es auch hier schwarze Schafe, die teilweise sogar verbotene Arzneisubstanzen ohne Kennzeichnung in ihre NEM mischen.

Tipp:

  • Betrachten Sie die abgebildete Verpackung genau! Ist sie in Deutsch beschriftet?
  • Informieren Sie sich über die enthaltenen Zutaten! Sind diese in Deutschland erlaubt?

Es kann aber auch vorkommen, dass ein Produkt zwar den rechtlichen Vorgaben des Drittstaates (Länder außerhalb der EU) entspricht, nicht aber den Vorgaben des europäischen Rechts (z.B. unzulässige Zutaten oder Arzneistoffe). Dann ist der Zoll berechtigt, die Versendung der Ware zu stoppen, sie zu vernichten oder kostenpflichtig wieder auszuführen. Verbraucher:innen erhalten die bestellte und ggf. vorab bezahlte Ware dann nicht bzw. man lässt Sie damit nicht einreisen. Alternativ kann der Zoll - zu Lasten des Bestellenden (also auf Kosten desjenigen, der die NEM bestellt hat) - die Ware von einem Gegenprobensachverständigen begutachten lassen. Was nämlich im Ausland als Nahrungsergänzungsmittel gilt, wird unter Umständen in Deutschland als Arzneimittel eingestuft. Da ein Import von Medikamenten aus dem Nicht-EU-Ausland verboten ist, gibt der Zoll die Produkte nicht frei. Mehr zum Arzneimittelkauf im Ausland finden Sie auf unserer Internetseite. Was Sie beim Onlineshopping im Ausland beachten sollten, steht in diesem Artikel.

Hinweise auf Internetseiten wie "wird aus der EU geliefert" oder "keine Probleme beim Zoll" bedeuten nicht zwangsläufig, dass die Produkte legal sind. Meist bedeutet es nur, dass der Versender Möglichkeiten gefunden hat, den Zoll zu umgehen. Und das könnte umgekehrt heißen, dass der Gesundheitsschutz nicht mehr gewährleistet ist.

Welche Rechte habe ich?

Bei Bestellungen aus dem europäischen Ausland sind im Streitfall grundsätzlich auch die deutschen Regelungen zum Widerrufsrecht anwendbar, wenn nichts anderes vereinbart worden ist. Hier müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geprüft werden, hierbei hilft Ihnen Ihre Verbraucherzentrale vor Ort. Handelt es sich dagegen um eine Firma aus dem Nicht-EU-Raum, wie z.B. China, Großbritannien, Kanada oder die USA, kann es sein, dass deutsches Recht nicht anwendbar ist. Hier gilt es ganz besonders auf die getroffenen Vereinbarungen und die Identität des Unternehmers zu achten. Weitere Informationen bekommen Sie hier.

Tipp:

Achten Sie auf das Impressum! Wo genau sitzt der Anbieter? Deutsche Telefonnummern oder Rücksendeadressen in Deutschland sagen nichts über den Firmensitz aus.

Zum Kaufpreis kommen noch Steuern und Zoll dazu

Einzukalkulieren sind mögliche Mehrkosten für die Einfuhr der Ware: Beträgt der Warenwert inklusive Versandkosten unter 150 Euro fällt in der Regel Einfuhrumsatzsteuer (für gewöhnlich 7 % oder 19 %) an. Bei einem höheren Warenwert sind regelmäßig sowohl Zölle als auch Steuern fällig. Da die zu zahlenden Zölle und Steuern je nach Warenwert und Produktart variieren, sollten Sie sich vor der Bestellung beim Zoll (Links s.u.) über die Formalitäten informieren.

Achtung, neu ab 1. Juli 2021:

Bestellungen aus Drittländern mit einem Warenwert von unter 22 Euro mussten bisher nicht beim Zoll angemeldet werden. Ab sofort müssen Sie für alle Bestellungen, die aus Nicht-EU-Ländern geliefert werden, Einfuhrabgaben bezahlen. Das gilt auch für Waren, die Sie vor dem 1. Juli 2021 bestellt haben, sofern diese erst ab diesem Datum vom Zoll bearbeitet werden. Für Sendungen unter einem Warenwert von 150 Euro müssen Sie zwar weiterhin keine Zölle zahlen,  jedoch eine Einfuhrumsatzsteuer. Kurierdienste verlangen häufig zusätzlich eine Servicepauschale für die Zollanmeldung. Mehr dazu erfahren Sie hier.

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