Beitragsrückerstattungen sind Tarife, bei denen Sie einen Teil ihrer Beiträge von der Kasse erstattet bekommen. Voraussetzung: Sie oder ein volljähriges mitversichertes Familienmitglied haben über einen längeren Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen. Dann bekommen Sie maximal einen Monatsbeitrag pro Jahr zurück. Davon unberührt bleiben Vorsorgeuntersuchungen, bestimmte Schutzimpfungen und meistens Arztbesuche, bei denen nichts verordnet wird.
Vorteil: Sie gehen kein finanzielles Risiko ein, da die Kasse bei einer Erkrankung weiterhin die Kosten trägt.
Nachtteile: Sie binden sich ein Jahr an die Kasse. Zudem werden Sie unter Umständen dazu verleitet, mit Beschwerden nicht rechtzeitig zum Arzt zu gehen, um die Prämie am Jahresende zu bekommen. Dies kann im schlimmsten Fall zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder einer Verschleppung von Krankheiten führen.
Daher vergleichen Sie gut: Es gibt von Kasse zu Kasse Unterschiede bei den Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen können, ohne die Prämie zu verlieren. Schauen Sie in die Tarifbedingungen. Sie finden sie in der Regel in der Satzung der Kassen. Die Satzung wiederum können Sie schriftlich direkt von der Kasse anfordern oder im Internetauftritt aufrufen.
Diese Variante ähnelt auf den ersten Blick den Tarifen mit einer Beitragsrückerstattung. Auch hier können Sie einen Bonus bekommen, wenn Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums keine oder wenige Leistungen beansprucht und der Krankenkasse dadurch weniger Kosten verursacht haben.
Nachteile dieses Tarifs:
- Sie erkaufen sich diesen Bonus von maximal 600 Euro im Jahr, indem sie das Risiko eingehen, Behandlungskosten im Krankheitsfall bis zu einer bestimmten Höhe, eben dem festgelegten Selbstbehalt, selbst zu übernehmen. Häufig ist die Höhe der möglichen Prämie je nach Kasse an Ihr Einkommen gebunden. Je höher das Einkommen, desto höher auch die Prämie und der Selbstbehalt.
- Sie binden sich für drei Jahre an den Tarif und die Kasse.
- Selbstbehalttarife beziehen sich nur auf Sie als Mitglied. Familienversicherte können Sie nicht mit einbeziehen.
- Der Selbstbehalt kann bei bestimmten Angeboten auf spezielle Leistungen - etwa für Kuren oder Zahnersatz - beschränkt werden.
Wie Sie an den Kosten der medizinischen Versorgung beteiligt werden, ist unterschiedlich. Teils werden die tatsächlich angefallenen Kosten auf den Selbstbehalt angerechnet, teilweise Pauschalen. Es kann aber auch sein, dass die Prämie mit der ersten Inanspruchnahmen komplett verfällt.
Achtung: Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen die Krankenkasse einen Tarif anbietet, bei dem Sie einen prozentualen Anteil an den Behandlungskosten selbst tragen müssen. Sie sollten solch einen Tarif auf keinen Fall wählen. Er birgt ein großes finanzielles Risiko. Wahltarife mit finanziellen Vorteilen richten sich daher eher an gesunde Versicherte, die keine Leistungen in Anspruch nehmen.
Einzelne Krankenkassen bieten auch unterschiedliche Kombinationen der beiden Tarife an. Dadurch ist ein Bonus von bis zu 900 Euro im Jahr möglich. Allerdings bündeln diese Tarife auch alle dargestellten Risiken. Den maximalen Betrag erzielen Sie in der Regel nur, wenn Sie sehr gut verdienen und gesund sind.
Es gibt auch kombinierte Tarife ohne finanzielle Prämie. Dann können Sie bestimmte zusätzliche Angebote zur Vorsorge- und Prävention nutzen, wie etwa Ernährungs- und Entspannungskurse. Auch eine Kombination mit einer Auslandsreisekrankenversicherung ist eventuell möglich.
Wichtig: Versicherte, deren Krankenkassenbeiträge vollständig von Dritten getragen werden, also etwa Menschen, die Arbeitslosengeld I und II beziehen, können grundsätzlich keinen dieser freiwilligen Tarife auswählen.
Diese Tarife können verschiedene Bereiche der medizinischen Versorgung, wie zum Beispiel ambulante, stationäre oder zahnärztliche Leistungen, einschließen. Dabei rechnet Ihr Arzt oder Ihre Ärztin direkt mit Ihnen ab, wie bei Privatpatienten: Sie müssen also die Rechnung zunächst selbst zahlen, bevor Sie sie bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenerstattung einreichen. Außerdem dürfen die Ärzte mehr Geld für ihre Leistung verlangen, weil hier die Vergütungsregelung für Privatpatienten greift und nicht die für Kassenpatienten. Wie viel Geld sie dann tatsächlich wiederbekommen, hängt von den Vertragsbedingungen ab.
Es gibt Obergrenzen, bis zu denen die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Behandlungen übernimmt. In der Regel werden Sie einen erheblichen Teil der Kosten aus der eigenen Tasche übernehmen müssen, deshalb ist bei allen Tarifen zur Kostenerstattung Vorsicht geboten!