Als Kassenpatient Anspruch auf Chefarztbehandlung?

Stand:
Private Police ergänzt Kassenleistungen
Off

"Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Chefarztbehandlung", so Kai Kirchner von der Beratungsstelle Erfurt der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland | UPD. Nur in Ausnahmefällen kann der Chefarzt verpflichtet sein, auch bei gesetzlich Versicherten die Behandlung durchzuführen. Das ist bspw. der Fall, wenn nur der Chefarzt bestimmte Operationen durchführen kann. In jedem Fall erhält auch der gesetzlich Versicherte die in seinem Fall medizinisch notwendige Versorgung durch hinreichend qualifizierte Ärzte, nur kann er sich den behandelnden Arzt nicht aussuchen.

Wünscht ein gesetzlich Versicherter ohne medizinische Notwendigkeit trotzdem die Behandlung durch einen leitenden Krankenhausarzt, so muss er diesen selbst bezahlen. Er vereinbart dann mit dem Krankenhaus die Wahlleistung Chefarztbehandlung. Aber Achtung: Eine Wahlleistungsvereinbarung erfasst alle Ärzte, die an der Behandlung beteiligt sind und ihre Kosten privat abrechnen dürfen. Kommt es zu Komplikationen und müssen deshalb weitere Ärzte hinzugezogen werden, können schnell hohe zusätzliche Kosten entstehen.

Eine solche Wahlleistungsvereinbarung ist daher nur für Versicherte sinnvoll, die über eine private stationäre Zusatzversicherung verfügen, welche diese Kosten abdeckt. Viele stationäre Zusatzversicherungen erstatten neben den Kosten auch die Mehrkosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer, einige auch Restkosten, die entstehen können, wenn Versicherte ein anderes, als das in der ärztlichen Einweisung genannte Krankenhaus wählen.

"Die Leistungen und Preise stationärer Zusatzversicherungen unterscheiden sich je nach Tarif zum Teil deutlich. Vor Vertragsabschluss sollten die Angebote der Versicherungsgesellschaften deshalb genau verglichen werden", rät Patientenberater Kai Kirchner. So übernehmen z.B. einige Versicherer Arzthonorare nur bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte. Verlangt der Chefarzt mehr, bleibt der Versicherte auf den Kosten sitzen.

Ratgeber-Tipps

Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten
Viele Menschen müssen dauerhaft Medikamente einnehmen - Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder mit…

AGBs für das Buchen von Beratungsterminen über Terminland

Im Folgenden finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für die Buchung einer kostenpflichtigen Beratung bei der Verbraucherzentrale Thüringen e.V. über den Anbieter Terminland gelten.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.