In der Mietrechtsberatung werden konkrete Einzelfragen zum Mietvertrag oder zur Mietwohnung beantwortet, da diese Beratung als Kurzberatung angelegt ist. Viele Verbraucher haben solche konkreten Fragen, z.B. bei Mängeln der Mietwohnungen oder im Zusammenhang mit dem Auszug, ohne dass sie deshalb eine Mitgliedschaft im Mieterverein eingehen wollen. Im Rahmen einer Kooperation zwischen den örtlichen Mietervereinen und der Verbraucherzentrale Thüringen widmet sich diese Kurzberatung den wichtigsten Problemen im Mieteralltag. Eine ausführliche Überprüfung der Nebenkostenabrechnung kann sie nicht leisten, aber sehr wohl Fragen zur Zulässigkeit und Stimmigkeit einzelner Rechnungspositionen leisten.
Beratungsschwerpunkte (ggf. ergänzen bzw. überarbeiten)
- Klauseln und Bedingungen im Mietvertrag
- Kündigungsmöglichkeiten und –fristen
- Mängel der Wohnung (Defekte, Lärm, Schimmel etc. )und Mietminderung
- Verhalten bei Mieterhöhungen
- Auszug, Renovierung und Schönheitsreparaturen
- Einzelfragen zur Betriebskostenabrechnung (Heizkostenabrechnung: siehe Energieberatung) Verlinkung
Persönliche Beratung
nach Terminabsprache in den Beratungsstellen Erfurt, Jena, Mühlhausen und Nordhausen
Terminvereinbarung
unter Telefon 0361 55514-0 oder in jeder Verbraucherberatungsstelle