Ein Großteil der Internetnutzer klickt bei Suchmaschinen auf den ersten Treffer. Dieser kann jedoch eine Anzeige sein anstelle des gesuchten kostenlosen Routenplaners. Verbraucher, die sich dort angemeldet haben, erhalten nun hohe Rechnungen. Nicht bezahlen, rät die Verbraucherzentrale Thüringen.
- Nicht von solchen Zahlungsaufforderungen irritieren lassen. Zahlen Sie nicht!
- Sie können sich in unseren Beratungsstellen rückversichern oder Fälle melden
- Nutzen Sie Routenplaner von bekannten Unternehmen und vergewissern Sie sich im Impressum, ob Sie auch auf der Seite gelandet sind, auf die Sie wollten
- Die ersten Suchmaschinentreffer sind als "Werbeanzeige" gekennzeichnet und können in die Irre führen!
Ob nun routenplaner-maps.online, gps-routenplaner.net oder maps-routenplaner.info das Prinzip dahinter ist immer gleich. Über Suchmaschinen landen Verbraucher auf vermeintlichen Seiten für Routenplaner. Doch erst nach einer Anmeldung wird Ihnen die Strecke angezeigt. "Die Betreiber behaupten anschließend, dass Verbraucher eine Mitgliedschaft über 24 Monate abgeschlossen hätten", sagt Dirk Weinsheimer, Verbraucherzentrale Thüringen. Der Seitenbetreiber berechnet dafür zwischen 500 und 750 Euro. Verbraucher sollten keinesfalls zahlen, falls sie eine Rechnung für den Routenplaner mit einer Pfändungsandro-hung erhalten, so Weinsheimer. Die notwendigen Voraussetzungen für einen Vertrags-schluss im Internet sind bei dieser Masche nicht erfüllt.
In der E-Mail der Media Solution GmbH heißt es unter anderem: Wir haben nun einen Vollstreckungstitel bei Gericht gegen Sie erwirkt. Mit einem konkreten Datum und einer genauen Uhrzeit kündigt Media Solution einen Hausbesuch durchs Inkasso-Außendienst-Team und die Pfändung an. "Falls tatsächlich ein Vollstreckungstitel gegen Sie vorliegt, dann pfändet der Gerichtsvollzieher selbst, kein Inkasso-Team", sagt Dirk Weinsheimer.
Die Kosten von 750 Euro sollen Verbraucher schließlich mit Amazon-Gutscheinen begleichen. "Das ist trickreich, da auf diese Weise keine Kontodaten bekanntgegeben und weniger Spuren hinterlassen werden", so Weinsheimer. Die Betrüger können letztendlich die Gutscheine einlösen oder weiterverkaufen. "Zahlen Sie nicht", lautet der Rat des Verbraucherschützers.