Teure Rechnung statt Valentins-Date

Pressemitteilung vom
Gerade in Corona-Zeiten wiegt die Einsamkeit für viele Singles besonders schwer. Betreiber von Dating-Portalen wissen das – und locken mit der vermeintlich unkomplizierten Partnersuche im Internet. Die Verbraucherzentrale Thüringen gibt Tipps, damit der Flirtspaß nicht zur Kostenfalle wird.
Eine Frau nutzt per Smartphone eine Singlebörse im Internet.

Die Versuchung ist groß: Nur ein Klick und schon scheint der nächste Online-Flirt in greifbare Nähe zu rücken. Gerade in Corona-Zeiten wiegt die Einsamkeit für viele Singles besonders schwer, das Schließen neuer Bekanntschaften ist durch die Kontaktbeschränkungen nahezu unmöglich. Betreiber von Dating-Portalen und Singleplattformen wissen das – und locken mit der vermeintlich unkomplizierten Partnersuche im Internet. Die Verbraucherzentrale Thüringen gibt Tipps, damit der Flirtspaß nicht zur Kostenfalle wird.

Off

Schon die Registrierung sorgt für Bauchkribbeln – wenn die Datingplattform dann noch mit einer kostenlosen Testphase lockt, ist das Anmeldeformular schnell ausgefüllt. Was Singles dann jedoch häufig erwartet, ist weder ein kostenloser Dienst, noch der gewünschte Partner. Zahlreiche Singlebörsen werben zwar mit echten, privaten Kontakten. Stattdessen chatten ihre Kunden dann aber mit den Mitarbeitern der Portale, die sich hinter Fake-Profilen verstecken.

„Die Verbraucher merken zunächst gar nicht, dass es sich nicht um echte Kontakte handelt“, weiß Kristin Fernschild, Beraterin bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Wenn die Masche dann auffällt, ist aus dem kostenlosen Probeabo oft schon ein teurer Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr und mehr geworden.“

Die Expertin rät deshalb, die Geschäftsbedingungen von Datingplattformen genau zu überprüfen und einen ungewollten Vertragsabschluss fristgerecht innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. „Grundsätzlich muss der Kunde auf den kostenpflichtigen Dienst hingewiesen werden. Dazu muss die Plattform ihn über einen Zahlungsbutton und in den Vertragsbedingungen auf die fälligen Kosten hinweisen“, so Kristin Fernschild. Wer eine Zahlungsaufforderung erhält, ohne sich zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages bereit erklärt zu haben, sollte keinesfalls zahlen, sondern der Forderung nachweislich widersprechen. Dazu steht Betroffenen ein kostenloser Musterbrief zur „Abwehr einer Forderung für einen Online-Service“ (für Erwachsene) zur Verfügung. 

Grundsätzlich sollten Nutzer von Singlebörsen die Geschäftsbedingungen der Anbieter immer gründlich prüfen. „Besondere Vorsicht ist bei der Bewerbung mit kostenloser Mitgliedschaft und Testangeboten geboten. Diese gehen oft in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft über. Wollen Sie diese nicht nutzen, achten Sie auf eine rechtzeitige Kündigung Ihres Probeabos“, so Kristin Fernschild. Zudem seien viele Basisangebote zwar kostenfrei. Beim Hinzubuchen weiterer Leistungen, um das Portal optimal nutzen zu können, müssen Kunden jedoch in das kostenpflichtige Premiumangebot wechseln.

Wer dagegen wissentlich einem kostenpflichtigen Vertrag zugestimmt hat und diesen fristgerecht widerrufen will, erhält von Portalbetreibern oft dennoch eine Zahlungsaufforderung für bereits erhaltene Kontakte. Dies ist nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs unzulässig: Für widerrufene Premium-Verträge darf der Wertersatz für den Anbieter nur zeitanteilig berechnet werden.

Wer Ärger mit einem Dating-Portal hat, kann sich an die  Verbraucherzentrale Thüringen wenden und unter www.vzth.de/telefonberatung-th einen Termin für eine Telefonberatung (5 Euro pro Anfrage) vereinbaren. Allgemeine Auskünfte zu Verbraucherfragen gibt es am Servicetelefon unter (0361) 555140.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv ein Jahr vor der Wahl: Ampel muss offene Projekte anpacken

Der Ampelkoalition bleibt nur noch ein Jahr Zeit, um verbraucherpolitische Vorhaben umzusetzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet in seiner Regierungsbilanz die aktuellen Erfolge und zeigt auf, wo die Bundesregierung dringend aktiv werden muss.

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.