Vor einigen Tagen meldete sich ein Verbraucher aus dem Raum Meuselwitz bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Der seit Monaten verstorbene Vater soll erst kürzlich eine Versicherung abgeschlossen haben.
Für einen gültigen Vertrag braucht es immer die Zustimmung von beiden Seiten, also vom Unternehmen und vom Verbraucher entweder schriftlich oder mündlich. Daher war die Verwunderung groß, als Post für einen Verstorbenen über einen neuen Haushalts-Schutzbrief bei seiner Witwe ankam. Im Februar 2016 soll der im September 2015 Verstorbene diesen Vertrag abgeschlossen haben.
Der Vertrag läuft zunächst für drei Monate kostenlos und verlängert sich danach um zwei Jahre, falls kein Widerspruch angeht. "Das ist äußerst seltsam und der Vertrag ist natürlich gar nicht erst zustande gekommen", sagt Ralf Reichertz, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Thüringen. Die Ehefrau bestritt den Vertrag und widerrief sicherheitshalber fristgemäß per Einschreiben. Das Unternehmen buchte dennoch vom Konto ab und schickte zudem keine Bestätigung über den erhaltenen Widerruf. "Spannend ist, wie das Unternehmen an die Kontodaten gelangt ist. Es ist zu vermuten, dass sie innerhalb einer Unternehmensgruppe weitergegeben wurden", so Reichertz.
Bleibt noch die Frage, ob Unternehmen ohne bewilligtes Lastschriftmandat einfach vom Konto abbuchen können. Auch wenn Konsumenten den Unternehmen ein sogenanntes SEPA-Mandat ausdrücklich erteilen müssen, müssen Banken es nicht prüfen. "Bei nicht autorisierten bzw. nicht genehmigten Abbuchungen ohne Mandat, können Verbraucher innerhalb von 13 Monaten eine Rückbuchung bei ihrer Bank veranlassen", so Ralf Reichertz.
Beratung zu Verbraucherrechten bietet die Verbraucherzentrale Thüringen an zwölf Standorten im Freistaat an. Weitere Informationen unter (0361) 555 14-0 oder www.vzth.de.