Warnung: Falsche Inkasso-Schreiben drängen auf Einzugsermächtigung

Pressemitteilung vom
Mit einer neuen Masche setzen angebliche Inkasso-Büros Verbraucherinnen und Verbrauchern aktuell unter Druck. In dem Schreiben der "Pro Collect AG" werden sie gedrängt, ihre Kontoverbindung anzugeben und eine Einzugsermächtigung zu erteilen - für einen Vertrag, der nie geschlossen wurde.
Schreiben der Pro Collect AG

Mit einer neuen Masche setzen angebliche Inkasso-Büros Verbraucherinnen und Verbrauchern aktuell unter Druck. In dem Schreiben der "Pro Collect AG" werden sie gedrängt, ihre Kontoverbindung anzugeben und eine Einzugsermächtigung zu erteilen - für einen Vertrag, der nie geschlossen wurde.

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Auch in dem Schreiben dieses falschen Inkasso-Büros werden Verbraucher persönlich angeschrieben, angeblich weil offene Forderungen aus einem telefonisch abgeschlossenen Vertrag "Euro Online / Eurojackpot-6-49" bestehen. Per Sepa-Lastschrift sollen die Betroffenen ihre vermeintliche Schuldsumme in Höhe von 272,46 Euro begleichen. Für den Fall der Nichtzahlung wird mit Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und Zwangsvollstreckung gedroht.

„Es verunsichert vor allem Ältere, ob sie nicht vielleicht doch am Telefon einem Vertrag zugestimmt haben“, weiß Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen. Er rät dringend: „Verbraucher sollten auf gar keinen Fall zahlen. Die Schreiben sind eine Fälschung.“

Falsche Inkassobüros verunsichern immer wieder Verbraucher

Schreiben vermeintlicher Inkasso-Unternehmen beunruhigen immer wieder Verbraucherinnen und Verbraucher in Thüringen. Zuletzt hatten vermehrt die „Inkasso Hauptzentrale Frankfurt“ oder „Köln“ und das „Bundes Inkasso Management“  Beträge zwischen 350 und 650 Euro gefordert. Diese seien unverzüglich zu überweisen. Wer nicht sofort zahle, riskiere die Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher. Bankguthaben, Arbeitslosengeld oder Rente würden in der Folge gepfändet, das Konto gesperrt.

Weshalb viele Ratsuchende mit den Schreiben zur Verbraucherzentrale kommen: Die „Zahlungsbefehle“ – so der Titel eines Schreibens – sind an die korrekten privaten Adressen der Verbraucherinnen und Verbraucher gerichtet. Angeblich hätten sie am Telefon einen Vertrag mit der „Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49“ oder mit der „Deutsche Jackpot 6-49“ geschlossen und die vereinbarten Zahlungen nicht geleistet.

Dass es sich bei den Briefen um den Versuch dreister Abzocke handelt, erkennt man beispielsweise an den zahlreichen Rechtschreibfehlern. Auch sollen die Zahlungen an ein Konto mit belgischer bzw. griechischer IBAN gehen, obwohl die Unternehmen einen Sitz in Deutschland vorgeben.

Wer Zweifel hat, ob Inkasso-Schreiben berechtigt sind, kann bei der Verbraucherzentrale Thüringen nachfragen. Beratungstermine werden unter (0361) 555 14 0 vergeben. Eine Einschätzung bietet auch der „Inkasso-Check“ der Verbraucherschützer

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