In den vergangenen Jahren wurden in vielen Prämiensparverträgen und Riester-Sparplänen die variablen Zinsen falsch angepasst. „Die Sparkassen haben an viele ihrer Kunden zu wenig Zinsen gezahlt“, so Andreas Behn, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Thüringen. „Nachberechnungen der Verbraucherzentralen ergaben zum Teil Erstattungsansprüche in vierstelliger Höhe.“
Ab sofort können Sparer ihren Zinsanspruch im Rahmen der Online-Beratung der Verbraucherzentrale Thüringen unter www.vzth.de/onlineberatung berechnen lassen. „Ein unabhängiger, externer Kreditsachverständiger stellt anschließend eine Vergleichsberechnung an. Mit dieser können Verbraucher dann außergerichtlich über Zinsnachzahlungen mit ihrer Sparkasse verhandeln“, so Andreas Behn.
Die Zinsnachberechnung bietet die Verbraucherzentrale ausschließlich als Online-Angebot (85 Euro pro Vertrag) an.
Folgende Unterlagen sollten Verbraucher bei der Nutzung des Angebotes eingescannt als PDF bereit halten:
• alle Vertragsunterlagen zu ihrem Sparvertrag
• gegebenenfalls Vertragsanpassungen
• alle Seiten der Sparbücher bzw. die Kontoauszüge
• Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe
Weitere Informationen zum neuen Beratungsangebot gibt es auch hier.
Unterstützung bei Fragen zur Nachberechnung der Zinsansprüche, aber auch zur Kündigung von Prämiensparverträgen, erhalten Verbraucher in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen. Eine Terminvereinbarung erfolgt über das zentrale Servicetelefon unter Tel. (0361) 555 14 0.