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Verbraucherzentrale in Eisenach zieht um

Pressemitteilung vom
Am 13. März findet die erste Beratung der Verbraucherzentrale im Eisenach Bürgerbüro statt. Mit Terminvereinbarung sind die Verbraucherschützer wie gewohnt jeden 2. und 4. Dienstag vor Ort und helfen bei Problemen rund um Gewährleistung, Internet und Co.

Am 13. März findet die erste Beratung der Verbraucherzentrale im Eisenach Bürgerbüro statt. Mit Terminvereinbarung sind die Verbraucherschützer wie gewohnt jeden 2. und 4. Dienstag vor Ort und helfen bei Problemen rund um Gewährleistung, Internet und Co.

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„Dank der Unterstützung durch den Wartburgkreis und der sehr konstruktiven Gespräche mit der Stadt Eisenach, freuen wir uns nun, die Energieberatung und die Verbraucherrechtsberatung in der Region wieder an einem gemeinsamen Ort anzubieten“, sagt Dr. Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale. Er hofft, dass sich der neue Standort schnell herumspricht.

„Unsere Beratungsstellen sind für alle Verbraucher in Thüringen da“, betont Dr. Walther. Jemand aus Bad Salzungen kann auch die Beratungsstelle in Eisenach aufsuchen, wenn es bspw. beruflich passt, sagt der Geschäftsführer. Neben der Beratung vor Ort bietet die Verbraucherzentrale zusätzlich eine Telefonberatung sowie eine E-Mail-Beratung an. Egal welchen Weg Verbraucher am Ende wählen, wichtig ist: „Verbraucher sollten alle notwendigen Unterlagen vorliegen haben. Das macht Vieles einfacher“, sagt Kristin Fernschild, Beraterin in Eisenach.

 

Informationen zur Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Eisenach

  • Bürgerbüro Eisenach, Am Markt 22
  • Öffnungszeiten jeden 2. und 4. Dienstag im Monat, 9-12 und 13-16 Uhr
  • Termine unter (0361) 555 14-0 oder (0361) 346 11 11
  • Was wird beraten? Telekommunikation, Energie, Kaufen übers Internet, Probleme mit Partnervermittlungsagenturen, Reiseverträge, Gewährleistung, Inkasso, usw.
  • Die Standardberatung kostet 5-12 Euro. Übernahme der Schreiben an Unternehmen kostet 20 Euro
  • Weitere Informationen unter www.vzth.de/eisenach
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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