Corona-Risikogebiet Eichsfeld: Das müssen Reisende beachten

Pressemitteilung vom
Der Eichsfeldkreis wurde wegen gestiegener Infektionszahlen mit Covid-19 zum Risikogebiet erklärt. Die Verbraucherzentrale Thüringen rät Reisenden aus dem Eichsfeld, die ihren Herbsturlaub oder die geplante Busreise nicht antreten können, ihr Geld zurückzuverlangen.
Eine Ordner mit Reiseunterlagen liegt auf einem Tisch.

Ein Ordner mit Reiseunterlagen liegt auf einem Tisch.

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Der Eichsfeldkreis wurde wegen gestiegener Infektionszahlen mit Covid-19 zum Risikogebiet erklärt. Dies bedeutet für die Eichsfelder auch eine Einschränkung der Reisefreiheit in die meisten Bundesländer – und das ausgerechnet kurz vor dem Start in die Herbstferien. Die Verbraucherzentrale Thüringen rät Reisenden aus dem Eichsfeld, die ihren Herbsturlaub oder die geplante Busreise nicht antreten können, ihr Geld zurückzuverlangen.

Für Urlauber aus dem Eichsfeld gilt seit dieser Woche ein Beherbergungsverbot in vielen Bundesländern. Ausnahmen sind Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Hier sind Übernachtungen auch für Bewohner aus Risikogebieten nach wie vor möglich. In allen anderen Bundesländern dürfen Hotels und Pensionen keine Gäste aus einem deutschen Risikogebiet aufnehmen. Dies ist nur in Einzelfällen möglich, wenn Reisende einen negativen Corona-Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist.

„Eine verpflichtende Testierung ist betroffenen Verbrauchern nach unserer Ansicht nicht zumutbar“, sagt Ralf Reichertz, Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Dagegen sprechen etwa die Kosten des Tests, gerade wenn es um den Urlaub einer ganzen Familie geht, aber auch die langen Wartezeiten auf eine Testung.

Kostenfreie Reisestornierung wegen Beherbergungsverbot

„Bewohner eines Risikogebietes, die wegen des Beherbergungsverbotes ihre Reise nicht antreten dürfen, können ihre Unterkunft nach unserer Auffassung kostenlos stornieren“, so Ralf Reichertz. Dabei sei es egal, ob es sich um eine Pauschalreise handelt oder um eine individuell gebuchte Übernachtung. Wird von dem Verbraucher ein Test auf Covid-19 verlangt, um seine Reise durchführen zu können, ist dies ihm nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht zumutbar.

„Die Verbraucherzentrale folgt damit der Argumentation führender Reiserechtler. Kann beispielsweise der Reiseveranstalter seinen Teil des Reisevertrages wegen der geltenden Regelung nicht erfüllen, liegen unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vor. Diese ermöglichen es dem Verbraucher, seine Reise kostenfrei zu stornieren.“ Unter die Regelung des Pauschalreiserechts fallen übrigens auch Busreisen, deren Kosten bei Absage ebenfalls erstattet werden müssen.

Bei Fragen rund um das Thema Reiserücktritt im Kontext der Coronakrise können sich Verbraucher an unsere Telefonberatung wenden oder einen persönlichen Beratungstermin in unseren Beratungsstellen vereinbaren. Termine können unter Telefon (0361) 555 14 0 vereinbart werden.

Täglich aktualisierte Informationen und Tipps zu Alltagsfragen in der Coronakrise, darunter zur Stornierung von Reisen oder kostenpflichtigen Veranstaltungen, finden Sie hier.

Die Pressemitteilung gibt den aktuellen Stand vom 14. Oktober 2020 (12 Uhr) wieder.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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