Corona-Krise: Gutschein oder Geld zurück? - Kostenloses Online-Tool

Pressemitteilung vom
Nach der aktuell von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gutscheinlösung müssen Verbraucher statt einer Kostenerstattung für ausgefallene Veranstaltungen einen Wertgutschein akzeptieren. Die Verbraucherzentrale Thüringen gibt Tipps, was dabei zu beachten ist.
Leere Sitzplätze in einem Stadion
Off

Abgesagte Veranstaltungen, geschlossene Fitnessstudios und ausgefallene Kurse: Wegen der Corona-Krise können Verbraucher zahlreiche Angebote derzeit nicht nutzen. Doch wer muss zahlen, wenn die Anbieter nicht leisten können? Und in welchen Fällen müssen Verbraucher sich mit Gutscheinen zufriedengeben? Die Rechtslage ist komplex und von aktuellen Entwicklungen geprägt. Das neue interaktive Tool „Corona-Vertrags-Check“ der Verbraucherzentrale bietet Antworten auf die häufigsten Fragen rund um abgesagte Veranstaltungen, den Kauf im Laden, Kurse und andere Dienstleistungen.

Seit letzter Woche ist klar: Verbraucher müssen sich für vor dem 8. März gekaufte Konzerttickets mit einem Gutschein zufriedengeben. Grund dafür ist eine aktuelle gesetzliche Änderung. Den für die Hochzeit gebuchten DJ müssen sie dagegen auch weiterhin grundsätzlich nicht bezahlen, die Vereinsmitgliedschaft schon. Denn was am Ende gezahlt werden muss, hängt immer vom Einzelfall ab. Diese Situation führt zu zahlreichen Fragen. Auf der Webseite der Verbraucherzentrale Thüringen können Nutzer sich die wichtigsten Antworten für ihren Fall nun selbst generieren.

„Die Rechtslage ist für Verbraucher nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Änderungen unübersichtlich. Unser interaktives Angebot soll Nutzern Antworten zu den häufigsten Fragen bieten, ohne dass sie viel Zeit mit der Lektüre juristischer Texte verbringen müssen“, sagt Ralf Reichertz, Referatsleiter Verbraucherrecht in der Verbraucherzentrale Thüringen.

„Unser interaktives Angebot ist kostenlos und bietet Antworten zu den häufigsten Fragen, ohne dass Nutzer juristische Texte lesen müssen“, betont Ralf Reichertz. In einigen Fällen kann die interaktive Abfrage jedoch nicht helfen. „Wenn zahlreiche individuelle Faktoren eine Rolle spielen, ist es besser, eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen“, so Ralf Reichertz.

Die Verbraucherzentrale Thüringen berät derzeit telefonisch über den Rückrufservice unter Telefon (0361) 555 14-0 oder per Email unter www.vzth.de/emailberatung. Informationen dazu sind auch unserer Webseite unter www.vzth.de zu finden.

Telefonische Beratung erhalten Sie zudem auch über die kostenpflichtige Verbraucherrechtsberatung unter (0900) 177 5770 (Montag bis Freitag 9-18 Uhr, 1€ pro Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).

Der Corona-Vertrags-Check wurde im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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