Austausch mit CDU-Spitzenkandidatin Marion Walsmann zur Europa-Wahl

Pressemitteilung vom
Die Spitzenkandidatin der Thüringer CDU für Europa und Dr. Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen, tauschten sich am Donnerstag zu aktuellen Verbraucherfragen aus. Als Problem wurden unter anderem die Gewährleistung und „kalte“ Anrufe benannt.
Im Gespräch in der Beratungsstelle Erfurt
  • Am 26. Mai wird ein neues Europäisches Parlament gewählt.
  • Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist diese Wahl wichtig. Denn in Brüssel werden viele Gesetze und Richtlinien beschlossen, die ihren Alltag beeinflussen. 
  • Die Spitzenkandidatin der Thüringer CDU für Europa und Dr. Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen, tauschten sich am Donnerstag zu aktuellen Verbraucherproblemen aus. 
Off

Verbraucherschutz sieht Marion Walsmann als wichtige Aufgabe der europäischen Politik. „Ich möchte transportieren, was Europa schon jetzt für den einzelnen Menschen tut“, sagt die Europa-Spitzenkandidatin der Thüringer CDU. Beim Verbraucherschutz werde genau das besonders deutlich. Zum Austausch über aktuelle Verbraucherfragen trafen sich am Donnerstag Marion Walsmann und Dr. Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen, in der Verbraucher-Beratungsstelle Erfurt. Zehn Kernforderungen zur Europa-Wahl hat zudem der Verbraucherzentrale Bundesverband formuliert. 

Themen am Donnerstag waren unter anderem die Gewährleistung, unerlaubte Werbeanrufe, die Musterfeststellungsklage und die Brexit-Folgen für Verbraucher. 

Zwei Jahre Gewährleistung: nur auf dem Papier!

Ob Smartphone oder Sportschuh: Geht ein Produkt innerhalb von zwei Jahren kaputt, muss der Händler es in der Regel ersetzen. Aber: Ist das erste halbe Jahr verstrichen, liegt es am Kunden, zu beweisen, dass er den Mangel nicht selbst verursacht hat. Einer Behauptung, das Handy sei Feuchtigkeit ausgesetzt oder der Schuh falsch gereinigt worden, können Verbraucher kaum etwas entgegensetzen. Die meisten geben dann auf. „Die Verlängerung der Gewährleistungsfrist von zwei auf fünf Jahre ist da keine Lösung“, so Ralph Walther zur aktuellen Diskussion in Brüssel. 

Die Verbraucherzentrale fordert stattdessen: Der Händler soll bei Streitigkeiten die vollen zwei Jahre lang beweisen müssen, dass der Verbraucher den Mangel verursacht hat. Ralph Walther: „Die derzeitige Gesetzeslage heißt in der Praxis, dass der Kunde nur ein halbes Jahr erfolgreich reklamieren kann. Zwei Jahre Gewährleistung gibt es nur auf dem Papier!“  

20 bis 30 Prozent aller Beratungen in Erfurt finden derzeit zu genau diesem Problem statt. „Ein drängendes Thema, das auf EU-Ebene gelöst werden sollte“ – so sah dies auch Politikerin Marion Walsmann. 

Kalten Anrufen den Riegel vorschieben

Obwohl verboten, rufen weiter Anbieter Verbraucher an, um ihnen Verträge unterzuschieben. Oftmals kennen die Anrufer bereits viele persönliche Daten ihrer Opfer. Viele Verbraucher reagieren darauf irritiert. Sie lassen sich in ein Gespräch verwickeln und schließen ungewollt einen Vertrag ab. Marion Walsmann versicherte: „Wir wollen dem einen Riegel vorschieben.“ Bestehende Bestrebungen auf EU-Ebene, sogenannte kalte Werbeanrufe zu legalisieren, werde sie keinesfalls unterstützen.  

Musterklage: Schritt in die richtige Richtung 

Die 2018 in Deutschland eingeführte Musterfeststellungsklage ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber das Instrument ist noch nicht perfekt. So kann beispielsweise der Verbraucherzentrale Bundesverband mit seiner Klage gegen VW nur feststellen lassen, ob Betroffene grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz haben. Die Höhe des Schadensersatzes müssten Verbraucher im nächsten Schritt selbst vor Gericht klären lassen. 

Die Verbraucherzentrale Thüringen begrüßt die Pläne aus Brüssel für eine Sammelklage auf europäischer Ebene. Ralph Walther betonte dazu gegen-über Marion Walsmann: „Institutionen wie die Verbraucherzentrale sollten bei Massenschäden so klagen dürfen, dass Verbraucher nicht selbst vor Gericht gehen müssen.“ 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.