Vom 4. bis zum 12. März 2017 findet die Thüringen-Ausstellung in der Messe Erfurt statt. Auch diesmal ist die Verbraucherzentrale Thüringen wieder dabei und informiert zum Energie sparen, zur Pflege, zu Fragen des Verbraucheralltags und zu Lebensmitteln und Ernährung.
Mit einem Stand in Halle 2 ist die Energieberatung der Verbraucherzentrale Thüringen vom 4. bis zum 10. März auf der Messe Erfurt und informiert u.a. zu: Energiesparmaßnahmen und Energiekostensenkung, Heizungsanlagen in Alt- und Neubauten, Wärmeschutz, Heizkostenabrechnung, Feuchtigkeit und Schimmelbildung oder Förderprogramme.
Zum Seniorentag am 6. März ist eine Rechtsexpertin am Stand in Halle 2 und beantwortet Fragen zu Telefon und Internet, zum Pakete versenden und empfangen oder zu Garantie und Gewährleistung. Zusätzlich findet in der gleichen Halle um 15 Uhr ein Vortrag zum Thema "Haustürgeschäfte, Kaffeefahrten und Telefonterror" statt.
Am 10. März finden ab 12 Uhr in Halle 2, Vortragsforum 3, Vorträge im stündlichen Wechsel statt. Anschließend haben Verbraucher genügend Zeit, um ihre Fragen loszuwerden. Zum Beispiel: Kann mir der Händler die Gewährleistung verweigern? Worauf muss ich bei einer Patientenverfügung achten? Wie sollte die Bezahlung für Handwerkerleistungen im Vertrag aussehen? Was kann ich tun, wenn mein Paket beschädigt ankommt? Wann lohnt sich eine Heizungsmodernisierung für mich als Hausbesitzer? Und welche Fördermittel gibt es dafür?
Die Vortragsübersicht am 10. März im Einzelnen:
- 12 Uhr Käuferrechte und Gewährleistung
- 13 Uhr Pflegezusatzversicherung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- 15 Uhr Bauverträge: Richtige Gestaltung und Fallstricke
- 16 Uhr Wenn der Postmann dreimal (nicht) klingelt: Was tun bei Paketärger?
- 17 Uhr Heizungsmodernisierung: Technik, gesetzliche Anforderungen, Förderung
- 18 Uhr Fördermittel für Neubau und Sanierung
Lebensmittel und Ernährung auf der Gesundheitsmesse
Am 11. und 12. März ist sind die Experten für Lebensmittel und Ernährung bei der Gesundheitsmesse vor Ort. Am Stand in Halle 1 informieren die Verbraucherschützer zu Portionsgrößen auf Lebensmittelverpackungen und erklären, was ein Vollkornbrot eigentlich zum Vollkornbrot macht. Verbraucher können auch zu anderen Bereichen Fragen stellen.