Verbraucherzentrale: Fünf Fragen zum kontaktlosen Bezahlen

Pressemitteilung vom
Einkaufen mit der Bank- oder Kreditkarte ist gang und gäbe. Neue Möglichkeiten beschleunigen jedoch das Bezahlen an der Kasse, das auch mit dem Smartphone möglich ist. Andreas Behn von der Verbraucherzentrale Thüringen gibt Antworten auf Fragen zu diesem Thema.

Einkaufen mit der Bank- oder Kreditkarte ist gang und gäbe. Neue Möglichkeiten beschleunigen jedoch das Bezahlen an der Kasse, das auch mit dem Smartphone möglich ist. Andreas Behn von der Verbraucherzentrale Thüringen gibt Antworten auf Fragen zu diesem Thema.

Off

Wie funktioniert das Bezahlen mit dem Smartphone?

Für den Einkauf mit dem Mobiltelefon benötigt man eine App, die von immer mehr Sparkassen, Online-Anbietern und Banken angeboten wird. Dabei wird das Girokonto beim Eingeben der Kontonummer mit dem Smartphone "verknüpft". Damit das berührungslose Bezahlen klappt, ist in neuen Smartphonemodellen ein Chip eingebaut, der Funksignale über eine Entfernung von wenigen Zentimetern sendet (Near-Field-Communication [NFC]). Legt man nun das Telefon bei eingeschalteter App auf das Kartenlesegerät, wird der Betrag automatisch vom Konto abgebucht.

Ist es mit der Kreditkarte bzw. Girokarte ähnlich?

Im Prinzip ja. Damit das funktioniert, muss sich nicht nur auf dem Kartenlesegerät, sondern auch auf der Karte eine Art "Wellensymbol" befinden, vergleichbar mit dem WLAN-Symbol. Das bedeutet, dass die Karte mit dem NFC-Chip ausgerüstet ist und die Karte nur noch in die Nähe des Lesegeräts gehalten werden muss, um zu bezahlen. Bis zu einem Einkauf von 25 Euro ist weder PIN-Eingabe noch Unterschrift nötig.

Kann jemand unbegrenzt mit einer Girokarte (ehem. EC-Karte) einkaufen, wenn PIN und Unterschrift überflüssig sind?

Ganz so ist es nicht. Bei den Girokarten ist eine Grenze von 25 Euro gesetzt. Alles darüber erfordert eine PIN-Eingabe. Aber auch bei kleineren Beträgen gibt es, je nach Bank oder Sparkasse, in unregelmäßigen Abständen eine Kontrollabfrage. Bei Verlust sollten Verbraucher die Karten natürlich sofort unter 116 116 sperren lassen.

Kostet das kontaktlose Bezahlen extra?

Mit der Bank- oder Kreditkarte fallen keine zusätzlichen Kosten an. Das Bezahlen per NFC ist im Prinzip mit dem Durchziehen der Karte am Lesegerät vergleichbar. Bei Smartphone-Apps sollten Verbraucher vorher die Geschäftsbedingungen lesen, da für bestimmte Vorgänge (z.B. Überweisungen) zusätzliche Kosten anfallen können.

Worauf sollten Verbraucher achten?

Beim Bezahlen mit dem Smartphone sollte auf jeden Fall ein Virenschutz installiert und ein Sperrbildschirm eingerichtet sein. Da bei dieser Bezahlart zusätzliche Sicherheitsmechanismen, wie z.B. PIN oder TAN, entfallen, ist ein genauer Blick auf die Überweisung oder den Bezahlvorgang ratsam. Girokarten lassen sich beispielsweise mit einer speziellen Kartenhülle, die die Geldinstitute anbieten, schützen. Regelmäßiges Durchsehen der Kontoauszüge sollte dabei ebenfalls nicht ausbleiben, um seltsame Abbuchungen gleich zu erkennen und seiner Bank zu melden.

Diese Information ist im Rahmen eines vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderten Projektes Wirtschaftlicher Verbraucherschutz entstanden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.