- seit Anfang 2018 gibt es ein neues Baurecht mit vielen Änderungen für Verbraucher
- Vortrag der Verbraucherzentrale am 13. März um 17 Uhr in der Eugen-Richter-Straße 45, Erfurt, informiert darüber
- Vortragsreihe "Schon gehört?" bietet 2018 viele weitere interessante Themen
Beim Bau eines Eigenheims wurde bislang dem Verbraucherschutz zu wenig Raum geboten, vor allem bei den Aspekten, die die Finanzlage des Verbrauchers betreffen. Aus diesem Grund wurden zusätzlich besondere Vorschriften für den Verbraucherbauvertrag ins Gesetz aufgenommen. Welche das sind und was es in der praktischen Umsetzung z.B. für Bauverträge bedeutet, erfahren interessierte Verbraucher beim Vortrag.
Der Vortrag „Hausbau für Verbraucher – Neuerungen beim Baurecht“ findet am Dienstag, 13. März um 17 Uhr in der Geschäftsstelle der Verbraucherzentrale Thüringen, Eugen-Richter-Str. 45, statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 3 Euro.
Am 1. Januar 2018 ist das neue Baurecht in Kraft getreten. Bislang sah das sogenannte Werkvertragsrecht des BGB keine besonderen Regelungen vor. Oder anders gesagt, das Werkvertragsrecht galt sowohl für die Auto- oder Schuhreparatur als auch für die Errichtung eines Eigenheimes. „Der Gesetzgeber sah, dass das Werkvertragsrecht für den komplexen Vorgang einer Hauserrichtung zu wenig spezielle Regelungen enthielt und deshalb zu viele Fragen offengeblieben sind, die dann auch Gerichte beantworten mussten“, sagt Dirk Weinsheimer, Jurist und Experte für Baurecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen.
Der nächste Vortrag findet am 14. März 2018 statt und beschäftigt sich mit „Nahrungsergänzungsmitteln“, wieder zur gewohnten Zeit: Jeden 2. Dienstag im Monat von 17 - 18 Uhr und in der Eugen-Richter-Straße 45. Informationen zu allen Vorträgen finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.vzth.de/vortraege2018.