Teppichreinigung kann teuer werden

Pressemitteilung vom
Wer seinen Teppich reinigen lassen möchte, sollte vorher genau festlegen, was gemacht werden soll. Die Verbraucherzentrale Thüringen e.V. warnt vor Teppichhändlern und Teppichreinigungsfirmen, die horrende Summen für ihre Arbeit verlangen.

Wer seinen Teppich reinigen lassen möchte, sollte vorher genau festlegen, was gemacht werden soll. Die Verbraucherzentrale Thüringen e.V. warnt vor Teppichhändlern und Teppichreinigungsfirmen, die horrende Summen für ihre Arbeit verlangen.

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Wenn Verbraucher bei der Suche nach Firmen für die Teppichreinigung suchen, sollten sie vorsichtig sein, wenn sie auf Tiefstpreise, Werbeschaltungen in Internetsuchmaschinen, Kleinanzeigen oder Flyer treffen. Es kommt vor, dass die Firmen unter der beworbenen Adresse gar nicht anzutreffen sind oder nur einen Briefkasten gemietet haben. Verbraucher sollten das Unternehmen recherchieren im anschließend im Vertrag genau festlegen, was mit dem Teppich geschehen soll. Um Über-raschungen zu vermeiden, ist ein Festpreis wichtig.

Preise von 9 Euro pro Quadratmeter sind nur ein Richtwert. Schließlich müssen Designerstücke oder hochwertige Teppiche mit speziellen Mitteln und sorgsam behandelt werden. So kann sich der Preis für die Reinigung schnell addieren. Eventuelle Reparaturen sollten auch so genau wie möglich auf dem Auftrag vermerkt werden. Es lohnt ein Blick in den Leistungsumfang der Unternehmen, um gegebenenfalls auch Informationen zur Fachkompetenz zu finden. Ein persönlicher Ansprechpartner vor Ort ist vorteilhaft. So können offene Fragen schnell geklärt werden.

Tipps für Verbraucher:

  • Vergewissern Sie sich, dass der Betrieb tatsächlich existiert und die Reinigung in den Firmenräumen anbietet
  • Holen Sie zwei oder drei Angebote ein, um besser vergleichen zu können
  • Geben Sie den Teppich nicht ohne schriftliche Vereinbarung heraus
  • Achten Sie auf Informationen zu Reinigungsverfahren, Serviceangeboten sowie Ansprechpartnern. Sie müssen angegeben sein
  • Wenden Sie sich Problemen mit Gewährleistungsansprüchen an die Verbraucherzentrale
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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