Schimmelpilzsaison beginnt wieder

Pressemitteilung vom
Jedes Jahr im Winter erobern sie die Wände: hässliche schwarze Flecken, oftmals die ersten Anzeichen für Schimmelpilzbefall. Das sieht nicht nur unschön aus, sondern ist auch mit Gesundheitsrisiken verbunden. Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen, erläutert die Ursachen des Schimmelbefalls und erklärt, wie man die Wohnung schützen kann.

Jedes Jahr im Winter erobern sie die Wände: hässliche schwarze Flecken, oftmals die ersten Anzeichen für Schimmelpilzbefall. Das sieht nicht nur unschön aus, sondern ist auch mit Gesundheitsrisiken verbunden. Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen, erläutert die Ursachen des Schimmelbefalls und erklärt, wie man die Wohnung schützen kann.

Off

"Im Winter sind die Außenwände der Häuser und Wohnungen kalt. Auch die warme Raumluft kühlt sich dort ab. Mit sinkender Temperatur geht die Aufnahmefähigkeit der Luft für Wasserdampf deutlich zurück, so dass an der Oberfläche der Wand die relative Luftfeuchte stark ansteigt. In diesen Bereichen mit besonders hoher Luftfeuchtigkeit findet der Schimmelpilz ideale Wachstumsbedingungen vor – auch ohne fühl- oder sichtbares Kondenswasser", sagt Ramona Ballod.

Die wichtigste Regel zum Schutz vor Schimmelpilz heißt deshalb: raus mit der feuchten Luft, am besten durch regelmäßiges Lüften. Ein Hygrometer, das die Raumluftfeuchte misst, ist dabei sehr hilfreich. Ebenfalls wichtig ist ausreichendes Heizen, damit die Wände nicht zu sehr auskühlen. Die maximale Luftfeuchtigkeit und die empfehlenswerte Raumtemperatur hängen dabei ganz wesentlich von der Außentemperatur und dem Dämmstandard des Hauses ab. Je besser die Dämmung, umso geringer ist das Schimmelrisiko, da die Wände weniger stark auskühlen.

Was aber ist zu tun, wenn der Schimmelschaden bereits da ist? Aus Sicht von Ramona Ballod ist das ganz klar ein Fall für den Fachmann: "Wir empfehlen Verbrauchern immer, den Schaden professionell beseitigen und vor allem die Ursache klären zu lassen. Sonst kommt der Schimmel in den meisten Fällen schnell wieder." Unterstützung erhalten Betroffene auch bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale Thüringen.

Bei allen Fragen zum Erkennen und Vermeiden von Schimmelschäden hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0361 – 555140. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv ein Jahr vor der Wahl: Ampel muss offene Projekte anpacken

Der Ampelkoalition bleibt nur noch ein Jahr Zeit, um verbraucherpolitische Vorhaben umzusetzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet in seiner Regierungsbilanz die aktuellen Erfolge und zeigt auf, wo die Bundesregierung dringend aktiv werden muss.

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.