- Die Verbraucherzentrale Thüringen kritisiert das am Montag beschlossene Diesel-Paket der Bundesregierung als völlig unausgegoren. Am schwersten wiegt dabei die Tatsache, dass das sogenannte „Konzept für saubere Luft“ Verbraucher mit gleichen Diesel-Fahrzeugen ungleich behandelt.
- In Thüringen sehen sich alle Verbraucher mit der Benachteiligung konfrontiert.
- „Wir fordert eine Gleichbehandlung durch die Politik“, verlangt Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen.
Die Verbraucherzentrale Thüringen kritisiert das Diesel-Paket der Bundesregierung als völlig unausgegoren. Am schwersten wiegt dabei die Tatsache, dass das sogenannte „Konzept für saubere Luft“ Verbraucher mit gleichem Diesel-Auto ungleich behandelt. „Der finanzielle Vorteil darf nicht vom Wohn- und Arbeitsort abhängen“, sagt Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen.
„Es ist unakzeptabel, dass ein Diesel-Fahrer in Stuttgart den Wert seines Autos durch die Hardware-Nachrüstung erhöhen kann oder Geld für einen neuen Wagen bekommt, während der Besitzer des gleichen Autos in Suhl leer ausgeht“, so Ralph Walther.
Die Politik verschafft allen Verbrauchern, die nicht in den benannten 14 Städten und in den daran angrenzenden Landkreisen wohnen oder arbeiten, sogar einen zweifachen Nachteil. Weder profitieren sie von der versprochenen Finanzspritze, noch wird der Wertverlust ihrer Autos ausgeglichen. Ein solcher ist angesichts von Schadstoffausstoß-Debatte und Diesel-Skandal nicht wegzudiskutieren.
In Thüringen sehen sich alle Verbraucher mit der Benachteiligung konfrontiert. „Wir fordert eine Gleichbehandlung durch die Politik“, verlangt Ralph Walther.
Aufschrei unter den Thüringer Kommunen wäre zu erwarten
Doch selbst was an Prämien, Rabatten und Nachrüstungen in den benannten Städten und Landkreisen für Verbraucher möglich sein wird, hängt bis zum Schluss einzig und allein vom guten Willen der Automobilindustrie ab. Die Maßnahmen sind im vorgelegten Konzept als „Erwartungen“ an die Automobilindustrie formuliert, die die Kosten zu 100 Prozent tragen soll.
Selbst die Kasse öffnen will der Bund nur für kommunale und gewerblich genutzte Fahrzeuge in den benannten Regionen. „Hier wäre ein Aufschrei unter den Thüringer Kommunen zu erwarten“, sagt Ralph Walther.
Bei der Verbraucherzentrale Thüringen gingen indes erste Reaktionen zum Thema ein. Eine Familie aus Thüringen bezeichnete die Einigung als „diskriminierend“. Ihr Sohn müsse regelmäßig zum Facharzt in einer Stadt, in der Fahrverbote gelten. Trotzdem sei die Familie mit ihrem Diesel von den Maßnahmen ausgeschlossen.
VW könnte Prämien-Annehmer verpflichten, nicht zu klagen
Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt im Zusammenhang mit möglichen Prämien oder Rabatten aus dem Diesel-Paket, diese genau zu prüfen. „Es könnte sein, dass sich Verbraucher verpflichten sollen, nicht an der Musterfeststellungsklage teilzunehmen, wenn sie eine solche Prämie annehmen“, warnt Ralph Walter.
Gegen die Volkswagen AG wird der Bundesverband der Verbraucherzentralen am 1. November eine Musterfeststellungsklage einreichen. Dabei geht es um Modelle der Marken VW, Audi, Seat, Skoda mit einem Dieselmotor des Typs VW EA189, der manipuliert worden ist. Ziel der Klage ist die Feststellung, dass VW die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadenersatz schuldet.
Alle Infos zur Musterfeststellungsklage des Bundesverbandes finden Sie unter: www.musterfeststellungsklagen.de