Germania ist insolvent: Das können Verbraucher jetzt tun

Pressemitteilung vom
Die Fluggesellschaft Germania hat Insolvenz beantragt. Damit steht für viele Verbraucherinnen und Verbraucher der Winterurlaub auf der Kippe. Pauschalreisende können von ihrem Anbieter den Transport mit einer alternativen Airline verlangen. Wer nur einen Flug gebucht hat, schaut nun in die Röhre.

Die Fluggesellschaft Germania hat Insolvenz beantragt. Damit steht für viele Verbraucherinnen und Verbraucher der Winterurlaub auf der Kippe. Pauschalreisende können von ihrem Anbieter den Transport mit einer alternativen Airline verlangen. Wer nur einen Flug gebucht hat, schaut nun in die Röhre.

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Die Berliner Fluggesellschaft Germania hat gestern beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg einen Insolvenzantrag gestellt und den Flugbetrieb mit sofortiger Wirkung eingestellt. Das ist natürlich ein Schreck für die Verbraucherinnen und Verbraucher, die in den Winterferien einen entspannten Urlaub in den warmen Gefilden verbringen wollten.

Fest steht: Pauschalreisende haben auf jeden Fall die besseren Karten. Der Reiseveranstalter muss eine andere Airline finden, die die Beförderung übernimmt. Insoweit müssen sich Pauschalurlauber keine Sorgen machen. Der Sicherungsschein einer Pauschalreise schützt Verbraucher letztlich „nur“ vor einer Insolvenz des Reiseveranstalters selbst, nicht aber eines Leistungserbringers, wie hier die Germania. Aber das ist für den Verbraucher unerheblich. Denn der Flug zum Urlaubsort ist Bestandteil des geschlossenen und bezahlten Reisevertrages. Auf dessen Erfüllung kann der Verbraucher bestehen. 

Betroffene sollten zunächst Ruhe bewahren und Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufnehmen. Dieser wird nach Ersatzlösungen suchen und entsprechend informieren. Wer nun nicht, wie geplant, am Wochenende in die Ferien fliegen kann, hat gegenüber seinem Reiseveranstalter gegebenenfalls Minderungs- und Schadensersatzansprüche.

Direktbuchung: Reisepreis ist Teil der Insolvenzmasse

Verbraucher dagegen, die ihren Flug direkt bei der Airline gebucht haben, werden das Nachsehen haben. Der von ihnen gezahlte Reisepreis ist Teil der Insolvenzmasse. Ob es zu einer Rückzahlung kommen wird, ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale eher fraglich. Ansprüche müssen – falls ein Insolvenzverfahren eröffnet wird – beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Bis dato wurde das Insolvenzverfahren erst beantragt. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter wird prüfen, ob ein solches Verfahren Sinn macht.  

Finanzierungsbemühungen zur Deckung eines kurzzeitigen Liquiditätsbedarfes sind nach Darstellung des Geschäftsführers von Germania gescheitert. Direktbucher bei der Fluggesellschaft müssen sich nun wohl auf den Totalverlust des Ticket-Preises einstellen. 

„Die Verbraucherzentralen fordern seit Jahren einen Insolvenzschutz für alle Flugreisenden, nicht nur wie bislang bei Pauschalreisen“, mahnt Ralf Reichertz, Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Schon Ende 2017 im Zusammenhang mit der Insolvenz der Air-Berlin-Tochter Nike wurde diese Forderung gestellt. Bislang ohne Ergebnis. 

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