Bereits 2015 werteten die Verbraucherzentralen über 1400 Fälle zu Inkassodiensten aus und überprüften, inwieweit die gesetzlichen Informationspflichten umgesetzt wurden. Ab dem 7. März 2016 stehen in einer weiteren Untersuchung nun die Höhe und Zusammensetzung der Inkassoforderungen im Fokus.
Inkassokosten in Höhe von 80 Euro für eine Forderung von 6 Cent. Ist das berechtigt? Solche und ähnliche Fälle untersucht die Verbraucherzentrale Thüringen im Rahmen des Projekts "Wirtschaftlicher Verbraucherschutz", gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).
Vom 7. März bis zum 30. Juni 2016 gelangen alle Inkassofälle in die Auswertung, mit denen sich Verbraucher zur Beratung an die Verbraucherzentralen wenden. Aber auch ohne Beratung können Verbraucher ihre Inkasso-Schreiben in Kopie per Post, E-Mail oder Online-Formular an die Verbraucherzentrale Thüringen senden.
"Wir möchten uns die Zusammensetzung der Rechnungen genau ansehen und herausfinden, welche Gebühren in welcher Höhe verlangt werden. Denn bislang gibt es noch keine klare Regelung wie hoch die Gebühren der Inkassodienste sein dürfen", sagt Ralf Reichertz, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Thüringen.
Klar ist nur: Inkassodienstleister dürfen keine höheren Gebühren als Rechtsanwälte verlangen. Es scheint jedoch, dass die Inkassovergütung sich um ein Vielfaches erhöht, da weitere Kostenpositionen, wie beispielsweise Kontoführungsgebühren und unberechtigte Recherche- und Ermittlungskosten, berechnet werden. Die Inkassokosten sind aber eigentlich abhängig von der Höhe der ausstehenden Zahlung. Je höher diese ist, desto höher ist auch die Inkassorechnung. Eine Übersicht bietet die Tabelle im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
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Ergebnisse der Inkasso-Aktion von 2015: Jede zweite Forderung ist unberechtigt