Luftdichtigkeit bei Neubauten ist Pflicht

Pressemitteilung vom
Seit der Wärmeschutzverordnung 1995 schreibt der Gesetzgeber vor, dass Gebäude nach dem Stand der Technik dauerhaft luftdicht auszuführen sind. Was dabei zu beachten ist, verrät die Verbraucherzentrale.

Seit der Wärmeschutzverordnung 1995 schreibt der Gesetzgeber vor, dass Gebäude nach dem Stand der Technik dauerhaft luftdicht auszuführen sind. Was dabei zu beachten ist, verrät die Verbraucherzentrale.

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Die Luftdichtheit von Gebäuden hat in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen. Einen großen Sprung gab es in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts, als viele einfachverglaste Fenster ohne Dichtungen gegen zweifachverglaste Fenster mit eingebauten Lippendichtungen ausgetauscht wurden.

Seit 1995 schreibt der Gesetzgeber vor, dass Gebäude nach dem Stand der Technik dauerhaft luftdicht auszuführen sind. Viele Neubauinteressierte fürchten in diesem Zusammenhang, dass zu dichte Gebäude zu schlechter Raumluftqualität und zu Feuchte- und Schimmelproblemen führen, sagt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen. Diese Angst ist in den meisten Fällen jedoch völlig unbegründet.

Der für ein angenehmes Raumklima notwendige Luftaustausch lässt sich nicht unkontrolliert über Fugen und Ritzen in der Gebäudehülle bewerkstelligen. Eine Lüftung über die Fenster und Türen oder über eine Lüftungsanlage ist daher immer erforderlich. Ein ständiger Luftzug durch Lecks im Baukörper kann dagegen zu Unbehaglichkeiten in den Wohnräumen führen. Gleichzeitig kann die feuchte warme Luft auf dem Weg durch Fugen nach draußen so weit abkühlen, dass die Feuchtigkeit im Bauteil kondensiert. Schäden in den Außenbauteilen des Hauses können dann die langfristige Konsequenz sein.

Daher sollte bei der Planung eines Hauses ein Konzept für die luftdichte Ausführung der Gebäudehülle erstellt werden, das sämtlichen Handwerkern ausgehändigt wird. Zur Überprüfung der Ausführungsqualität sollte dann ein so genannter Luftdichtheitstest durchgeführt werden. Wenn bei der Auftragsvergabe ein solcher Luftdichtheitstest vereinbart wird und alle Handwerker darüber Bescheid wissen, steigt erfahrungsgemäß die Ausführungsqualität auf der Baustelle.

Weitere Informationen zur luftdichten Bauweise sowie zu allen Fragen des Energiesparens im Haus erhält man bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale Thüringen. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0361 – 555140. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

AGBs für das Buchen von Beratungsterminen über Terminland

Im Folgenden finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für die Buchung einer kostenpflichtigen Beratung bei der Verbraucherzentrale Thüringen e.V. über den Anbieter Terminland gelten.
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