Ethisch-ökologische Kapitalanlagen sind nicht immer sicher

Pressemitteilung vom
Für die Anleger des Unternehmens German Pellets hat die Insolvenz unter Umständen zur Folge, dass das Ersparte verloren ist. Dieses Beispiel zeigt: Nur, weil eine Geldanlage als ökologisch oder ethisch beworben wird, heißt es nicht, dass sie sicher ist. Darauf weist die Verbraucherzentrale Thüringen hin.

Für die Anleger des Unternehmens German Pellets hat die Insolvenz unter Umständen zur Folge, dass das Ersparte verloren ist. Dieses Beispiel zeigt: Nur, weil eine Geldanlage als ökologisch oder ethisch beworben wird, heißt es nicht, dass sie sicher ist. Darauf weist die Verbraucherzentrale Thüringen hin.

Off

Baumplantagen, Solaranlagen, Windparks oder andere erneuerbare Energien. Das alles sind mögliche Anlageprodukte auf dem sogenannten "graugrünen" Kapitalmarkt. Lückenhafte staatliche Regelungen und wenig Überwachung sind dabei typische Kennzeichen. Versprochen wird oftmals eine hohe Rendite – das damit einhergehende hohe Risiko ist für diese Anlageform allerdings typisch.

Durch eine unabhängige Beratung vor einer Geldanlage, könnten solche Risiken aufgezeigt und Verluste vermieden werden. "Leider kommt die überwiegende Zahl der Anleger erst in die Beratung, wenn es schon zu spät ist", sagt Andreas Behn, Finanzreferent der Verbraucherzentrale Thüringen. Vielen Verbrauchern ist weder das Risiko noch die Anlageform bewusst, wenn sie ihr Geld in graugrünen Finanzprodukten anlegen. Sie vertrauen viel mehr auf die hohen Zinsversprechungen. Erst wenn die Verbraucher Post vom Insolvenzverwalter erhalten, das Unternehmen in den Medienfokus gerät oder die jährliche Dividende ausbleibt, suchen sie die Beratung auf.

"Nur, weil eine Anlagemöglichkeit als ‚grün‘ bezeichnet oder beworben wird, heißt es noch lange nicht, dass sie fair, sinnvoll, sicher und geeignet für den Verbraucher ist", sagt Andreas Behn. Ethik und Ökologie ist nur ein Aspekt von vielen, nach denen eine Geldanlage mit Bedacht ausgewählt werden kann.

Schließlich können die Risiken am Ende hoch sein und führen bis zum Totalverlust des angelegten Geldes; wie im aktuellen Fall des insolventen Unternehmens. "Verbraucher sollten skeptisch sein, wenn sie sich bei einer Beratung schnell entscheiden müssen, überdurchschnittlich hohe Zinsversprechen erhalten oder unaufgefordert telefonisch oder per Post Angebote erhalten", sagt Finanzexperte Behn.

Natürlich gibt es auch seriöse Anbieter, doch eine ganzheitliche Beratung muss sowohl die Umstände der Konsumenten als auch das Sparziel betrachten. Für eine Altersvorsorge sind graugrüne Kapitalanlagen nämlich eher ungeeignet.

Die anbieterneutrale und unabhängige Finanzberatung der Verbraucherzentrale Thüringen gibt es in: Altenburg, Erfurt, Gera, Heilbad Heiligenstadt, Jena, Mühlhausen, Nordhausen und Suhl (Termine unter 0361 555 14-0, Öffnungszeiten der Beratungsstellen hier hier).

 

Mehr zum Thema:

 

- Mit Geldanlagen Klima und Umwelt schützen

- Finger weg vom Grauen Kapitalmarkt

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.