Durchblick im Förderdschungel

Pressemitteilung vom
Seit 1. Januar gelten die strengeren Richtwerte der Energieeinspar-verordnung (EnEV) 2016 für Neubauten: Die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes sind gegenüber den bisherigen Regelungen um 25 Prozent verschärft worden. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, wie Verbraucher das umzusetzen haben.

Seit 1. Januar gelten die strengeren Richtwerte der Energieeinspar-verordnung (EnEV) 2016 für Neubauten: Die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes sind gegenüber den bisherigen Regelungen um 25 Prozent verschärft worden. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, wie Verbraucher das umzusetzen haben.

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"Die Berechnung der entsprechenden Energiekennwerte eines Gebäudes ist sehr komplex und muss immer den Dämmstandard und den gewählten Energieträger berücksichtigen", erklärt Steffen Lier, Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen. Dabei gelten die neueren, strengeren Regelungen nur für den Neubau – nicht für die Sanierung von Bestandsgebäuden.

Um die Vorgaben umzusetzen, gibt es mehrere Möglichkeiten: Beim Heizen mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien ist ein geringerer Dämmstandard möglich, beim vermehrtem Einsatz fossiler Energien muss stärker gedämmt werden, um den Wärmebedarf möglichst niedrig zu halten. Das energetische Gesamtkonzept ist demnach entscheidend, um die Vorgaben der EnEV einhalten zu können. Der Experte empfiehlt in diesem Zusammenhang unbedingt, nicht nur die Investitions- sondern auch die Folgekosten im Blick zu haben.

"Was bisher besonders energieeffizient und förderwürdig war, wird nun Standard", sagt Steffen Lier zu den Neuerungen. Folglich passt die Förderbank des Bundes KfW zum 1. April 2016 ihre Förderbedingungen an: Vergünstigte Darlehen gibt es dann nur noch für Neubauten, deren Gesamtenergiebedarf bei höchstens 55 Prozent der bis Ende 2015 zulässigen Werte liegt (KfW-Effizienzhaus-55). Dafür gibt es aber mit bis zu 100.000 Euro doppelt so viel Geld pro Wohnung.

Bauherren, die ein "KfW-Effizienzhaus-70" planen, können nur noch bis zum 31. März einen Förderantrag stellen. Danach wird die Förderung eingestellt. Doch Energieberater Lier weiß aus Erfahrung: "Häufig lässt sich mit geringem Mehraufwand auch ein KfW-55-Standard erreichen. Hier lohnt sich eine gute Beratung." Die KfW fördert die Beratung und Baubegleitung ab dem 1. April zusätzlich mit einem Zuschuss.

Für Immobilienbesitzer, die ihr Haus energetisch auf Vordermann bringen wollen, verbessern sich einige Förderkonditionen. So werden der Einbau neuer Heizungs- und Wohnungslüftungsanlagen mit einem höheren Zuschuss gefördert, wenn sie als so genannte Paketlösungen durchgeführt werden. Beim Heizungspaket wird der alte Kessel ausgetauscht und das Heizsystem optimiert. Das Lüftungspaket beinhaltet den Einbau einer Wohnungslüftungsanlage, kombiniert mit mindestens Wärmeschutzmaßnahme.

Diese neuen Konditionen gelten ab dem 1. April auch für bereits seit 1. Januar 2016 begonnene Heizungs- oder Lüftungspakete. Anträge können ab dem 1. April nachträglich gestellt werden. Generell gilt jedoch: Fördergelder müssen vor Beginn einer Maßnahme beantragt werden.

Bei weiteren Details und allen anderen Fragen zu Bundes- und Landesförderprogrammen und dem effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0361 – 555140. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

AGBs für das Buchen von Beratungsterminen über Terminland

Im Folgenden finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für die Buchung einer kostenpflichtigen Beratung bei der Verbraucherzentrale Thüringen e.V. über den Anbieter Terminland gelten.
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