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Unzulässige Preiserhöhung bei Amazon Prime: Jetzt zur Klage anmelden

Pressemitteilung vom
Wer seit Sommer 2022 ein Amazon-Prime-Abo hat, könnte zu viel gezahlt haben – und nun Geld zurückbekommen. Denn mittlerweile urteilten zwei Gerichte, dass die damalige Preiserhöhung des Prime-Abonnements rechtswidrig war. Um betroffenen Kund:innen zu ihrem Recht zu verhelfen, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Sammelklage gegen Amazon eingereicht.
Paket von Amazon Prime
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Ab sofort können sich auch Verbraucher:innen in Thüringen im Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen und sich der Klage anschließen.

Das können Betroffene tun 

Wer von der Preiserhöhung betroffen ist, kann sich mit wenigen Schritten an der Sammelklage beteiligen. Die Eintragung ins Klageregister ist kostenlos – und Voraussetzung, um bei einem erfolgreichen Verfahren zu viel gezahlte Beiträge zurückzubekommen. Je nach Abo-Modell kann die Rückzahlung aktuell bis zu rund 60 Euro betragen – Tendenz steigend, je länger das Verfahren dauert.

So funktioniert die Teilnahme:

  1. Klage-Check machen: Auf der Webseite der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen prüfen Verbraucher:innen mit wenigen Klicks, ob die Klage auf ihren Fall zutrifft.
  2. Hinweise erhalten: Wer betroffen ist, bekommt dort direkt eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Eintragung ins Klageregister.
  3. Eintragen: Die Anmeldung im Register erfolgt online beim Bundesamt für Justiz. Den direkten Link finden Sie hier: Klageregister Amazon Prime
  4. Informiert bleiben: Wer keine Neuigkeit zur Klage verpassen will, kann sich außerdem für den News-Alert der Verbraucherzentrale NRW anmelden.

Weitere Klage gegen Erhöhung der Werbequote

Parallel zur Klage gegen die Prime-Preiserhöhung klagt die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die aus ihrer Sicht unzulässige Einführung von Werbung im Streamingdienst „Prime Video“. Beide Verfahren sind unabhängig voneinander – und eine Anmeldung im Klageregister ist jeweils separat erforderlich.

Weitere Informationen zu beiden Verfahren finden Sie unter:

Prime-Preiserhöhung: www.verbraucherzentrale.nrw/amazon-prime-klage

Werbung bei Prime Video: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/primevideo

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.