Das können Betroffene tun
Wer von der Preiserhöhung betroffen ist, kann sich mit wenigen Schritten an der Sammelklage beteiligen. Die Eintragung ins Klageregister ist kostenlos – und Voraussetzung, um bei einem erfolgreichen Verfahren zu viel gezahlte Beiträge zurückzubekommen. Je nach Abo-Modell kann die Rückzahlung aktuell bis zu rund 60 Euro betragen – Tendenz steigend, je länger das Verfahren dauert.
So funktioniert die Teilnahme:
- Klage-Check machen: Auf der Webseite der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen prüfen Verbraucher:innen mit wenigen Klicks, ob die Klage auf ihren Fall zutrifft.
- Hinweise erhalten: Wer betroffen ist, bekommt dort direkt eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Eintragung ins Klageregister.
- Eintragen: Die Anmeldung im Register erfolgt online beim Bundesamt für Justiz. Den direkten Link finden Sie hier: Klageregister Amazon Prime
- Informiert bleiben: Wer keine Neuigkeit zur Klage verpassen will, kann sich außerdem für den News-Alert der Verbraucherzentrale NRW anmelden.
Weitere Klage gegen Erhöhung der Werbequote
Parallel zur Klage gegen die Prime-Preiserhöhung klagt die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die aus ihrer Sicht unzulässige Einführung von Werbung im Streamingdienst „Prime Video“. Beide Verfahren sind unabhängig voneinander – und eine Anmeldung im Klageregister ist jeweils separat erforderlich.
Weitere Informationen zu beiden Verfahren finden Sie unter:
Prime-Preiserhöhung: www.verbraucherzentrale.nrw/amazon-prime-klage
Werbung bei Prime Video: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/primevideo