Neue Ökodesign-Anforderungen für Wärmespeicher und Heizgeräte

Pressemitteilung vom
Off

Ab dem 26. September 2017 gelten neue Standards für Heizungen und Warmwasserbereiter bei der Energieverbrauchskennzeichnung (EU-Label) und der Ökodesign-Richtlinie. Sie sollen die Energiesparpotentiale in privaten Haushalten mobilisieren. Oftmals sind veraltete Anlagen und Geräte der Grund dafür, dass die Energiekosten für Heizung und Warmwasser die Kosten für Strom übersteigen.

Die neuen Mindeststandards für Warmwasserspeicher und Heizgeräte ergänzen und aktualisieren die Maßstäbe, die bereits seit knapp zwei Jahren gelten. Horst Schilling, Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen, fasst die wichtigsten Punkte zusammen:

1. Wärmespeicher

Die wichtigsten Neuerungen:

• Wärmespeicher dürfen nur noch bis Effizienzklasse C vertrieben werden

• Die Energieeffizienz-Klasse A+ kommt hinzu

So erkennt der Verbraucher effektive Wärmespeicherung und eine gute Wärmeisolierung auf einen Blick.

"Die Qualität der Wärmedämmung eines Speichers beeinflusst die Warmhalteverluste", erklärt Horst Schilling. So verliert ein Speicher mit der Effizienzklasse A rund 30 Prozent weniger Wärme als ein Speicher, der nur der Klasse "B" genügt. "Bei einem 120-Liter-Speicher sparen Verbraucher im Jahr knapp 120 kWh und 10 Euro Heizkosten", rechnet der Experte vor. Bei elektrischen Speichern kann der Kostenunterschied erheblich höher ausfallen.

2. Warmwasserbereiter

Auch für Heizgeräte, die das Wasser in Haushalten erwärmen, wird die Effizienzklasse A+ eingeführt. Da Elektroboiler generell einen hohen Stromverbrauch haben, empfiehlt die Energieberatung der Verbraucherzentrale, Elektroboiler durch elektrische Durchlauferhitzer auszutauschen. Noch günstiger ist eine zentrale Warmwasserbereitung, die mit Gas oder Öl betrieben wird. Verbundanlagen erhalten die Energieeffizienzklassen A+ bis G. "Erfreulicherweise erfüllen die meisten Geräte auf dem Markt bereits diese Anforderungen", resümiert Horst Schilling, und zieht Bilanz: "Oftmals weisen veraltete Heizgeräte und Warmwasserbereiter eine schlechte Energieeffizienz auf". Daher führt ein vorzeitiger Austausch eines Altgerätes in vielen Fällen zu erheblichen Einsparungen. Allein die Verwendung von energieeffizienten Geräten ist allerdings noch keine Garantie dafür, dass die Anlage optimal läuft. "Die einzelnen Komponenten der Anlage müssen sinnvoll kombinierbar sein. Die Energieberater der Verbraucherzentrale helfen bundesweit unabhängig und kompetent weiter", fasst der Energieexperte zusammen. Der technische Fortschritt sowie die benötigte Zeit, Standards und Richtwerte umzusetzen, stellen für alle Beteiligten eine große Herausforderung dar. Die regelmäßigen Veränderungen in der Energieeffizienzkennzeichnung machen es besonders dem Verbraucher schwer, den Durchblick zu bewahren.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale beantwortet alle Fragen hierzu und zum effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten: online, telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch. Sie informiert anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0361 – 555140. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.