Keine Chance für Keime & Co. in Lebensmitteln

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Thüringen gibt Tipps, wie man sich vor Erregern in Lebensmitteln schützen kann und verrät, was eine gute Küchenhygiene ausmacht.
Ein Mann steht in einer Küche und blickt in den Kühlschrank.
Off

Hygiene ist wichtig – das gilt nicht nur, aber umso mehr während der Corona-Krise. In Zeiten von Homeoffice und gleichzeitiger ganztägiger Kinderbetreuung ist die heimische Küche im Dauereinsatz. Die Verbraucherzentrale Thüringen gibt Tipps, wie man sich vor Erregern in Lebensmitteln schützen kann und verrät, was eine gute Küchenhygiene ausmacht.

Tausende Menschen erkranken jährlich deutschlandweit durch Erreger in Lebensmitteln. Diese Mikroorganismen können Lebensmittelinfektionen und -vergiftungen auslösen. Ein Arztbesuch ist dann oft unausweichlich.

„Das Risiko, durch solche Erreger zu erkranken, wird oft unterschätzt, denn die Lebensmittel sehen nicht verdorben aus“, weiß Marita Schmalz, Fachberaterin für Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Dabei können sich Verbraucher durch eine gute Küchenhygiene und einen sorgfältigen Umgang mit Lebensmitteln gut vor einer Infektion schützen.“

Bei rohen Lebensmitteln gilt besondere Sorgfalt

Krankheitserreger gelangen durch rohe Lebensmittel wie beispielsweise Fleisch, Geflügel, Fisch, Eier, Obst, Gemüse und Kräuter in die Küche, aber auch durch Menschen und Haustiere. Sie können direkt von einem Lebensmittel auf das andere übergehen, wenn diese unverpackt in Kontakt kommen, oder wenn sie über Hände und Küchengeräte übertragen werden. Dabei können einfache Regeln helfen, ihre Vermehrung zu verhindern.

Beim Einkauf sollten Verbraucher immer auf das Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum achten. Für den Transport der Lebensmittel nach Hause bieten sich Kühltaschen mit Kühlakkus an.

„Frische Lebensmittel gehören sofort in den Kühlschrank“, sagt Marita Schmalz. „Empfindliche Lebensmittel lagert man am besten auf der Glasplatte, weil es dort am kühlsten ist. Fleisch und Wurst, die sich in einem Beutel befinden, sollte man trennen.“ Hilfreich sind hier verschließbare Behältnisse.

Tiefgefrorene Lebensmittel sollten zum Auftauen aus der Verpackung genommen und in einer extra Schüssel abgedeckt im Kühlschrank aufgetaut werden.

„Selbstverständlich, aber besonders wichtig: Vor Beginn jeder Arbeit in der Küche ist Händewaschen ein Muss“, so die Fachberaterin.

Rohes Fleisch, roher Fisch, Eier und Speisen mit rohen Eiern sollten nur gut durchgegart verzehrt werden. Sie dürfen keinesfalls mit Lebensmitteln in Berührung kommen, die nicht erhitzt werden, wie Salate, Obst, Gemüse, Käse und Wurst.

Gekochte Speisen, die später verzehrt werden, sollten nicht in der Küche aufbewahrt werden. Sie gehören in den Kühlschrank. Vorher empfiehlt sich ein schnelles Herunterkühlen in eiskaltem Wasser.

Küchengeräte wie Messer und Schneidbretter, die Kontakt zu rohen Lebensmitteln hatten, müssen vor der weiteren Verwendung besonders gründlich gereinigt werden. Reinigungstücher sollten möglichst oft gewechselt und Oberflächen mit heißem Wasser und Spülmittel gründlich gereinigt werden.

Fragen zum hygienischen Umgang mit Lebensmitteln und zu vielen weiteren Themen aus dem Bereich Lebensmittel und Ernährung beantworten die Experten der Verbraucherzentrale jeden Dienstag von 9 bis 12 und von 13 bis 16 Uhr kostenfrei unter Telefon (0361) 555 14 27 oder nach einer E-Mail an: ernaehrung@vzth.de.

Viele nützliche Tipps finden Verbraucher auch online im Forum Lebensmittel und Ernährung unter http://projekte.meine-verbraucherzentrale.de/DE-TH/forum-lebensmittel-ernaehrung.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Familienküche
Wie „Familienküche“ ganz entspannt funktionieren kann – das zeigt der gleichnamige Ratgeber der Verbraucherzentrale. Er…
Wie ernähre ich mich bei Krebs?
Dieser Ratgeber hilft wissenschaftlich fundiert bei allen Ernährungsfragen im Zusammenhang mit einer Krebserkrankung.…

AGBs für das Buchen von Beratungsterminen über Terminland

Im Folgenden finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für die Buchung einer kostenpflichtigen Beratung bei der Verbraucherzentrale Thüringen e.V. über den Anbieter Terminland gelten.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.