Gut planen, Stoßzeiten vermeiden: Tipps zum Ostereinkauf

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Thüringen informiert darüber, was bei Besorgungen in Corona-Zeiten zu beachten ist.
Eine Einkaufstüte steht in einem Supermarkt

Eine Einkaufstüte steht in einem Supermarkt

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Ostern rückt näher und damit die Planung der Ostereinkäufe. Auch wenn das Fest in Corona-Zeiten im kleineren Rahmen stattfindet – an den Feiertagen soll es Leib und Seele an nichts fehlen. Die Gefahr, dass dabei zu viel im Einkaufswagen landet, ist groß. Zudem sind viele Verbraucher durch die latente Ansteckungsgefahr mit dem Virus verunsichert. Die Verbraucherzentrale Thüringen gibt Tipps, worauf Konsumenten bei der Planung des Ostereinkaufs achten sollten.

Den Einkaufswagen noch mal schnell am Gründonnerstag nach Feierabend durch den Supermarkt schieben? Sicher keine gute Idee. „Gute Planung ist alles – das gilt erst recht an Feiertagen und in der derzeitigen Corona-Krise“, sagt Julia Müller, Fachberaterin für Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Stoßzeiten wie am Freitag und Samstag oder vor den Feiertagen sollten Verbraucher möglichst meiden – um sich Stress zu ersparen und den nötigen Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern einhalten zu können.“

Dabei sollte es sich von selbst verstehen, dass man den Einkauf nicht zum Familienerlebnis macht und möglichst allein einkaufen geht. Wer kann, sollte seine Besorgungen am frühen Morgen oder späten Abend erledigen.

Eine sorgfältig und in Ruhe erstellte Einkaufsliste kann dabei helfen, dass nicht zu viele Waren im Einkaufswagen landen. „Für Hamsterkäufe besteht kein Anlass. Auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weist darauf hin, dass die Lebensmittelversorgung gesichert ist“, betont Julia Müller. „Wer verderbliche Speisen auf Vorrat kauft, sollte sich vorher vergewissern, dass daheim in Kühlschrank und Tiefkühltruhe genug Platz ist. So lässt sich Lebensmittelverschwendung vermeiden.“

Grundsätzlich sollten Einkäufe so vorausschauend wie möglich geplant werden, um die Wege zum Supermarkt auf ein Minimum zu reduzieren. Ein Einkauf sollte für acht bis 10 Tage reichen. Kleinere Gänge zum Bäcker oder Fleischer könne man ja dennoch machen.

Die Verbraucherzentralen in Deutschland haben zudem einige Regeln erstellt, um den Einkauf in Corona-Zeiten so schnell und sicher wie möglich zu erledigen – zum Wohl der Verbraucher, aber auch um die Verkäufer zu schützen, die tagtäglich im Einsatz sind um die Bevölkerung mit dem Lebensnotwendigen zu versorgen.

Fünf Regeln für ein solidarisches Miteinander

  • Vermeiden Sie Kontakt zu anderen so gut es geht. Halten Sie stets ausreichend Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Kunden und zum Personal. Faustformel: 1,5 Meter = 1,5 große Einkaufswagen.
  • Nehmen Sie nur die Waren in die Hand, die Sie tatsächlich kaufen wollen. Legen Sie frisches Obst und Gemüse, das Sie mit bloßen Händen berührt haben, bitte nicht wieder zurück.
  • Bitte nutzen Sie an den Backstationen die vorhandenen Schieber, Zangen und Einweghandschuhe für den Einkauf loser Backwaren.
  • Bewahren Sie auch an der Kasse einen möglichst großen Abstand zur Kassiererin oder zum Kassierer. Nehmen Sie die Waren nach dem Bezahlen möglichst zügig vom Band. Bezahlen Sie möglichst bargeldlos.
  • Egal wo Sie sich aufhalten: Husten und Niesen Sie in die Armbeuge und waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
     

Bis jetzt gibt es keine bekannten Übertragungswege durch kontaminierte Lebensmittel oder Gegenstände. Wichtig ist es auch hier, die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten: Obst und Gemüse sollten immer gut abgewaschen werden. Viren sind grundsätzlich hitzeempfindlich und überleben das Durcherhitzen von Speisen nicht.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gibt es einen Vorratskalkulator. Hier kann man errechnen, was für eine bestimmte Anzahl von Personen für 28 Tage gebraucht wird.

Viele Informationen zum richtigen und gesunden Umgang mit Lebensmitteln auch in Zeiten von Corona finden Sie hier unter www.vzth.de/corona.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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