Portionsangaben für Lebensmittel oft unsinnig und verwirrend

Pressemitteilung vom
Die freiwillige Kennzeichnung von Portionsangaben auf Lebensmittelverpackungen ist oft unsinnig und verwirrend, zeigt ein aktueller Marktcheck der Verbraucherzentralen. Die Verbraucherschützer haben in einem bundesweiten Marktcheck 211 Lebensmittel aus acht Produktgruppen überprüft.

Die freiwillige Kennzeichnung von Portionsangaben auf Lebensmittelverpackungen ist oft unsinnig und verwirrend, zeigt ein aktueller Marktcheck der Verbraucherzentralen. Die Verbraucherschützer haben in einem bundesweiten Marktcheck 211 Lebensmittel aus acht Produktgruppen überprüft. Die Verbraucherzentralen fordern realistische Portionsgrößen als Einkaufshilfe.

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Teilweise rechnen die Hersteller auf den Lebensmittelverpackungen mit Miniportionen ihre zucker- und fettreichen Produkte „gesund“. Anbieter und Gesetzgeber müssen nachbessern, damit Portionsangaben auf dem Etikett zu einer leicht verständlichen Einkaufshilfe werden, fordern die Verbraucherzentralen. Vor allem bei Süßwaren entsprechen die Portionsgrößen meist nicht der Realität. Fruchtgummischlangen oder Schokoladenriegel beispielsweise werden für die Portionsangabe willkürlich geteilt. „Wer isst nur ein Drittel eines Schokoriegels oder zwei Drittel einer Fruchtgummischlange?“, kritisiert Petra Müller, Verbraucherzentrale Thüringen, diese Praxis.

Unsinnige Portionsangaben haben die Verbraucherzentralen auch bei Konservendosen gefunden – auf einer Dosensuppe mit 390 Millilitern Inhalt eine Portionsgröße von 260 Millilitern und auf einer 250-Gramm-Dose mit Kidneybohnen eine Portion von 200 Gramm. In beiden Fällen bleiben – wenig verbraucherfreundlich – Reste übrig.

Für Kekse nutzen die Hersteller völlig uneinheitliche Portionsgrößen: 15 verschiedene Angaben zwischen 5 und 44 Gramm ermittelten die Verbraucherzentralen im Marktcheck.

„In dieser Form bieten Portionsangaben überhaupt keine Orientierung beim Einkauf“, findet Müller. „Dieses Wirrwarr muss ein Ende haben.“

Die Ergebnisse des Marktchecks der Verbraucherzentralen verdeutlichen, dass die vor Kurzem von namhaften Unternehmen der Lebensmittelindustrie vorgeschlagene Ampelkennzeichnung pro Portion keine Lösung sein kann: Willkürlich festgelegte Portionsgrößen bergen die Gefahr, dass Verbraucher über die tatsächlich verzehrte Menge von Zucker, Fett oder Salz getäuscht werden.

Bereits eine frühere Untersuchung der Verbraucherzentralen hat gezeigt, dass es große Unterschiede zwischen den Portionsangaben der Hersteller und dem Verbraucherverhalten gibt. Im Rahmen einer bundesweiten Befragung im vergangenen Jahr füllten Verbraucher im Durchschnitt mit 81 beziehungsweise 63 Gramm mehr als das Doppelte für Müsli und Chips ab als die von den Herstellern angegebenen Portionen.

„Die derzeitige freiwillige Angabe von Portionsgrößen mit den dazugehörigen Nährwerten ist meistens keine Einkaufshilfe für Verbraucher“, meint die Lebensmittelexpertin Petra Müller. Die Verbraucherzentralen fordern die Hersteller auf, nur realistische Portionsgrößen wie einen Riegel, einen Becher oder eine Scheibe anzugeben. Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber eine verständliche, farblich basierte Nährwertkennzeichnung auf der Basis von einheitlichen Werten wie 100 Gramm oder 100 Millilitern auf den Weg bringen, zum Beispiel in Form einer Nährwertampel auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen.

 

Den Bericht und weitere Statistiken gibt es unter: www.vzth.de/node/23684

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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