Kleidertauschen mit Zamaro kann teuer werden

Pressemitteilung vom
Kleider tauschen, Punkte absahnen und dafür wieder neue Mode erhalten. Klingt simpel, doch zahlreiche Verbraucher sind beim Internetportal Zamaro in die Abofalle getappt. Das hat nun das Landgericht München II untersagt. Auch in Thüringen sind mehrere Fälle dazu bekannt.

Kleider tauschen, Punkte absahnen und dafür wieder neue Mode erhalten. Klingt simpel, doch zahlreiche Verbraucher sind beim Internetportal Zamaro in die Abofalle getappt. Das hat nun das Landgericht München II untersagt. Auch in Thüringen sind mehrere Fälle dazu bekannt.

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Nach dem sich Nutzer kostenlos registriert hatten, erhielten sie hundert Punkte gutgeschrieben. Damit konnten die User die im Webshop angebotene gebrauchte Ware kostenlos bestellen. Es sollten nur Versandkosten anfallen. Die Nutzer wurden deshalb gebeten, ihre Daten für den Bankeinzug anzugeben. Im Bestellvorgang der Kleidungsstücke verbarg sich allerdings eine Abofalle. Mit dem Absenden ihrer Daten schlossen die Verbraucher nichtsahnend eine dreimonatige Mitgliedschaft bei der Zamaro GmbH ab.

In Thüringen sind in den letzten Wochen mehrere Fälle bei der Verbraucherzentrale gelandet, so auch in der Beratungsstelle in Jena. Eine Verbraucherin, die sich lediglich kostenlos anmelden wollte, ist in einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft gelandet. Sie bekam eine unerwartete Rechnung und wende sich daraufhin an die Verbraucherzentrale.

"Interessant war, dass die Kündigung der Verbraucherin per E-Mail nicht akzeptiert wurde. Und das von einem Internetportal", sagt Monika Guthknecht, Verbraucherberaterin in Jena. Natürlich ist eine Kündigung per E-Mail ebenfalls möglich, dieser Einwand vom Unternehmen ist daher falsch.

"Geschädigte sollten den unberechtigten Abbuchungen unbedingt widersprechen, denn durch diese unseriösen Geschäftspraktiken ist kein gültiger Vertrag zustande gekommen", erklärt Guthknecht. Wer weitere Fragen zu diesem Thema hat, kann sich an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen wenden.

Die Firma Zamaro GmbH muss Nutzer ab sofort klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über Laufzeit und Preis ihrer kostenpflichtigen Mitgliedschaften in-formieren. Das hat das Landgericht München II jetzt im Sinne der Verbraucherzent-rale Bayern entschieden (Az. 2 HK O 2730/16). Die Verbraucherschützer hatten die bayerische Firma im Juni abgemahnt.

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