Keine Verträge an der Haustür abschließen

Pressemitteilung vom
Ein Verbraucher aus dem Landkreis Gotha wies die Verbraucherzentrale Thüringen auf aktuelle Fälle in der Region hin. Demnach sind wieder vermehrt Energieanbieter von Tür zu Tür unterwegs, um neue und vermeintlich günstigere Strom- und Gasverträge zu verkaufen.

Ein Verbraucher aus dem Landkreis Gotha wies die Verbraucherzentrale Thüringen auf aktuelle Fälle in der Region hin. Demnach sind wieder vermehrt Energieanbieter von Tür zu Tür unterwegs, um neue und vermeintlich günstigere Strom- und Gasverträge zu verkaufen.

Off

So manchen Konsumenten überrascht der Blick auf die Energiekosten in der Jahresabrechnung. Deshalb denkt so mancher über einen Anbieterwechsel nach. Wie ein Verbraucher aus dem Landkreis Gotha meldete, nutzen dies derzeit diverse Firmen aus, um an der Tür neue Verträge zu unterbreiten.

"Verbraucher sollten hier gesunde Skepsis zeigen und sich nicht überrumpeln lassen", sagt Dirk Weinsheimer, Jurist der Verbraucherzentrale Thüringen. Bei sogenannten Haustürgeschäften haben Verbraucher keine Möglichkeit die Preise zu vergleichen und geraten eher in Bedrängnis.

Sollte dennoch ungewollt ein Vertrag zustande gekommen sein, dann empfiehlt der Verbraucherschützer den Widerruf per Einwurf-Einschreiben an den neuen Stromanbieter zu senden. "Bei Haustürgeschäften haben Verbraucher die Möglichkeit zum Widerruf, und zwar innerhalb von 14 Tagen nach der Unterschrift", so Dirk Weinsheimer. Hat der Vertreter dem Verbraucher nichts über dessen Widerrufsrecht gesagt, dann verlängert sich diese Frist unter Umständen.

Dirk Weinsheimer rät, weder am Telefon noch an der Haustür die Stromzählernummer oder den -stand durchgeben und nichts ungeprüft zu unterschreiben.

Vor einem Wechsel des Strom- und Gasanbieters sollten sich Verbraucher gut informieren. Eine Möglichkeit ist die Energieberatung der Verbraucherzentrale Thüringen an über 25 Standorten im Freistaat. Termine sind kostenfrei unter 0800 809 802 400 möglich. Mehr Informationen unter www.vzth.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.