Kcal oder kJ? Nährwertangaben unter der Lupe

Pressemitteilung vom
Am Dienstag, den 10. Januar 2017, geht Vortragsreihe der Verbraucherzentrale Thüringen "Schon gehört?" in die nächste Runde. Zum Auftakt erfahren Verbraucher, was es mit den Nährwertangaben auf sich hat. Seit dem 13. Dezember 2016 sind sie verpflichtend.

Am Dienstag, den 10. Januar 2017, geht Vortragsreihe der Verbraucherzentrale Thüringen "Schon gehört?" in die nächste Runde. Zum Auftakt erfahren Verbraucher, was es mit den Nährwertangaben auf sich hat. Seit dem 13. Dezember 2016 sind sie verpflichtend.

Off

Den Gehalt von sechs Nährstoffen müssen alle Lebensmittelhersteller auf den Packungen angeben: Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker, Kohlenhydrate, Eiweiß und Salz. Hinzu kommt der Brennwert bzw. die Kilokalorien. "Diese Angaben sind immer bezogen auf 100 Gramm bzw. Milliliter. Ergänzend kann der Inhalt einer Portion auf der Packung stehen", erklärt Petra Müller von der Verbraucherzentrale Thüringen. Die Größe der Portion legt der Hersteller fest, weshalb es sein kann, dass z.B. fünf Gummibärchen als eine Portionsgröße gelten.

Was sich hinter den Angaben versteckt, ist manchen Verbrauchern noch unklar. Beim Fettgehalt gibt es beispielsweise die Angaben ungesättigt und gesättigt. Ersteres ist besser, weshalb Verbraucher darauf ein Auge haben sollten.

Doch, wie viel Eiweißgehalt ist zu viel? Was ist der Unterschied zwischen Kilokalorien (Kcal) und Kilojoule (kJ)? Welche Werte gelten für Frauen, Männer oder Kinder? Was versteckt sich alles hinter dem Begriff "Kohlehydrate"? – Das alles sind Fragen, die am 10. Januar ab 17 Uhr in der Geschäftsstelle der Verbraucherzentrale (Eugen-Richter-Straße 45) beantwortet werden.

Rückfragen zur Veranstaltung an ernaehrung@vzth.de oder 0361 555 1427. Die Teilnahmegebühr beträgt 3 Euro pro Vortrag. Jeden 2. Dienstag im Monat ist ein neues Thema an der Reihe, immer von 17 - 18 Uhr und immer in der Eugen-Richter-Straße 45. Mit dabei sind zudem Vorträge über Zusatzstoffe, gesunde Ernährung fürs Kind, regionale und saisonale Produkte oder auch vegetarische bzw. vegane Ernährung. Mehr unter www.vzth.de/vortraege2017.

Bei Fragen zu diesen oder anderen Themen können sich Verbraucher am Ratgebertelefon Lebensmittel und Ernährung informieren. Es ist jeden Dienstag von 9–12 und 13–16 Uhr unter 0361 555 14 27 erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.