Eichsfeld-Sparkasse kündigt Prämiensparverträge, ohne Urteil zu kennen

Pressemitteilung vom
Mehrere Sparkassen in Thüringen kündigen aktuell langfristige Prämiensparverträge. Hunderte Sparer sind davon betroffen. Auch die Kreissparkasse Eichsfeld hat diesen Schritt jetzt angekündigt. Die Verbraucherzentrale Thüringen kritisiert das zweifach: aus juristischer und politischer Sicht.
Ein Ordner mit Unterlagen auf einem Tisch
  • Die Kreissparkasse Eichsfeld will 1800 Prämiensparverträge kündigen.
  • Sie beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).
  • Der BGH hat das Urteil noch nicht veröffentlicht. Die Verbraucherzentrale Thüringen kritisiert, dass dennoch bereits Tatsachen geschaffen werden sollen. Sie hält das Urteil für nicht auf alle Verträge anwendbar. 
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Die Kreissparkasse Eichsfeld hat bekannt gegeben, sich von etwa 1800 Prämiensparverträgen trennen zu wollen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen solchen Vertrag besitzen, müssten mit einer Kündigung rechnen. Die Sparkasse beruft sich bei ihrer Entscheidung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 14. Mai. Allerdings: Der BGH hat das Urteil noch nicht veröffentlicht. Bislang gibt es nur eine Pressemitteilung.

Solange die Urteilsbegründung nicht vorliegt, kann die Kreissparkasse Eichsfeld nicht feststellen, ob das Urteil auf die betroffenen Verträge anwendbar ist. „Dennoch will sie Tatsachen schaffen“, kritisiert Dr. Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen.

Der Verbraucherzentrale Thüringen liegt derzeit erst ein gekündigter Vertrag aus dem Eichsfeld vor. Dafür mehren sich die Beschwerden über andere Thüringer Sparkassen, die bereits langfristige Prämiensparverträge gekündigt haben. Die der Verbraucherzentrale vorgelegten Sparbücher, Formulare, Bestätigungsschreiben und Musterrechnungen sind sehr unterschiedlich. In mehreren Fällen wurde eine Prämienstaffel von 25 Jahren vereinbart, die nach 15 Jahren die höchste Bonusstufe erreicht.

Sind die versprochenen 25 Jahre noch nicht erfüllt, rät die Verbraucherzentrale den Sparern zum Widerspruch. Denn es ist nicht klar, ob die Finanzinstitute mit Erreichen der höchsten Prämienstaffel kündigen dürfen, wenn über weitere Jahre Prämien in Aussicht gestellt worden sind. Unter www.vzth.de bietet die Verbraucherzentrale einen Musterbrief für den Widerspruch.

Bleibt der Widerspruch erfolglos, sollten sich die Kunden an die unabhängige Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands wenden. Für Verbraucher ist die Schlichtung kostenfrei.

Die Kündigungen kritisiert die Verbraucherzentrale auch auf politischer und moralischer Ebene: „Gerade die Sparkassen, die sich als starker Partner der Region sehen, sollten sich ihrer sozialen Verantwortung erinnern und ihre treuen Sparer nicht derart im Regen stehen lassen, weil ‚König Kunde‘ teuer wird“, fordert Ralph Walther. Viele der Verträge wurden als private Altersvorsorge geschlossen. Bewusst ließen sich die Sparer auf die zum damaligen Zeitpunkt niedrigen Zinsen ein. Sie wussten: Wer lange spart, wird später belohnt. „Dass sie nun aus ihren Verträgen gekündigt werden, nimmt vielen Sparern das Vertrauen in die private Altersvorsorge. Das kann weder Ziel der Sparkassen noch der Politik sein“, sagt Ralph Walther. 

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