Orkantief „Sabine“: Welche Versicherung hilft bei welchem Schaden?

Pressemitteilung vom
Orkanartige Sturmböen, Starkregen über mehrere Stunden – Sturmtief „Sabine“ hielt Thüringen in der Nacht zum Montag in Atem.
Vielerorts ist mit Schaden an Gebäuden und Autos zu rechnen.
Ein durch Sturm abgedecktes Dach
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Orkanartige Sturmböen, Starkregen über mehrere Stunden – Sturmtief „Sabine“ hielt Thüringen in der Nacht zum Montag in Atem. Vielerorts ist mit Schaden an Gebäuden und Autos zu rechnen.

„Wichtig ist es, die entstandenen Schäden unverzüglich zu melden – und zwar je nach Schadensfall der richtigen Versicherung“, sagt Axel Ladda, Fachberater für Finanzen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Grundsätzlich spreche man von Sturmschäden ab Windstärke 8 – mit einer solchen Wucht tobte Orkantief „Sabine“ übers Land.

„Egal ob überfluteter Keller oder abgedecktes Dach – die Schäden sollten detailliert aufgelistet und mit Fotos oder Video dokumentiert werden“, rät der Versicherungsexperte. Wie es dann weitergeht, sollten Betroffene am besten direkt mit der Versicherung absprechen.

Grundsätzlich gilt: Schäden am Haus, also an Dach, Fenster oder im Keller, sind etwas für die Wohngebäudeversicherung. Schäden am Hausrat werden ein Fall für die Hausratversicherung. Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert oder andere Spuren hinterlassen, kommt in der Regel die Kfz-Kaskoversicherung dafür auf. In der Regel reicht dafür eine Teilkaskoversicherung aus.

Welche Versicherung gegen welche Schäden schützt und welche Einschränkungen es gibt, zeigt eine Übersicht der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.vzth.de

Für bestimmte Schäden durch Naturereignisse tritt allerdings nur eine sogenannte Elementarschadenversicherung ein. Diese greift beispielsweise für Schäden durch Hochwasser oder Starkregen. Wichtig sei es laut Experte Axel Ladda auch, im Vorfeld an Haus und Hof alles dafür getan zu haben, um den Schaden so gering wie möglich zu halten – etwa durch das Sichern beweglicher Gegenstände.

Bei weiteren Fragen zu Versicherungen können sich Verbraucher an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale in Thüringen wenden (zentrale Terminvergabe unter Tel. 0361 555 14 0). Achtung: Die Verbraucherzentrale Thüringen berät nicht zur Schadensregulierung.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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