Auch VR-Bank Altenburger Land kündigt Prämiensparverträge

Pressemitteilung vom
Nach der Kündigung Tausender Prämiensparverträge durch mehrere Thüringer Sparkassen kündigt jetzt auch eine VR-Bank im Freistaat Sparverträge. Dies betrifft Kunden der VR-Bank Altenburger Land. Die Verbraucherzentrale Thüringen rät Betroffenen, der Kündigung zu widersprechen.
Eine Frau arbeitet mit Aktenordner und Taschenrechner.

Nach der Kündigung Tausender Prämiensparverträge durch mehrere Thüringer Sparkassen kündigt jetzt auch eine VR-Bank im Freistaat Sparverträge. Dies betrifft Kunden der VR-Bank Altenburger Land. Die Verbraucherzentrale Thüringen rät Betroffenen, der Kündigung zu widersprechen.

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Im Falle des der Verbraucherzentrale vorliegenden Vertrages, handelt sich um einen unbefristeten und variabel verzinsten Prämiensparvertrag, der dort als Bonussparvertrag bezeichnet wird. Die VR-Bank Altenburger Land kündigte ihn vor dem Erreichen der letzten Prämienstufe (Bonusstufe). Die Prämienstaffel (Bonusstaffel) insgesamt beträgt 25 Jahre. In ihrem Schreiben an den Kunden begründet die VR-Bank den Schritt mit der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank.

„Mit der Kündigung von Sparverträgen versuchen die Banken wohl, für sie unlukrativ gewordene Verträge loszuwerden“, sagt Andreas Behn, Referatsleiter Versicherungen und Finanzen bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Aus unserer Sicht ist die Kündigung dieses Vertrages nicht rechtmäßig. Die VR-Bank ist durch die vereinbarte Bonusstaffel bis zum Erreichen der letzten Bonuszahlung im 25. Sparjahr an den Vertrag gebunden.“

Zum Widerspruch Musterbrief nutzen

Wer eine Kündigung erhalten hat, sollte seinen Prämiensparvertrag sorgfältig prüfen. Wenn im Vertrag eine Prämienstaffel (Bonusstaffel) vereinbart war, die die Zahlung eines Bonus‘ bis beispielsweise zum 25. Sparjahr vorgesehen hat, darf dieser nach Auffassung der Verbraucherzentrale nicht gekündigt werden. Dies ist erst dann möglich, wenn die VR-Bank alle vereinbarten Prämien gezahlt hat. Betroffene Bankkunden sollten der Kündigung schriftlich widersprechen und auf der Fortsetzung ihres Sparvertrages bestehen. Dafür können sie  den Musterbrief der Verbraucherzentrale nutzen, der kostenlos im Internet unter www.vzth.de/musterbriefe zur Verfügung steht. Diesen sollten Sie an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.

Akzeptiert die VR-Bank den Widerspruch nicht, können sich die Verbraucher an die Schlichtungsstelle des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken wenden, Kontakt unter www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle.

  • Bei weiteren Fragen zur Kündigung können sich Betroffene direkt an die Beratungsstellen in Altenburg und Gera wenden. Einen Termin erhalten sie unter Tel. (0365) 8310110 bzw. (0361) 555140.
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  • Zu den Kündigungen von Alt-Verträgen und den Argumentationen der Finanzinstitute informiert der Artikel „Sparvertrag gekündigt: Was jetzt wichtig ist“ auf www.vzth.de.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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