Änderungen bei der Riester-Rente 2018

Pressemitteilung vom
Das Jahr 2018 hält eine Reihe von Veränderungen beim Thema Altersvorsorge bereit. Bei Thema Riester-Rente gibt es vorteilhafte Änderungen, weshalb sich eine Prüfung des eigenen Riester-Vertrags lohnt, rät die Verbraucherzentrale Thüringen.
Symbolbild für die Riester-Rente.

Symbolbild für die Riester-Rente.

Das Jahr 2018 hält eine Reihe von Veränderungen beim Thema Altersvorsorge bereit. Bei Thema Riester-Rente gibt es vorteilhafte Änderungen, weshalb sich eine Prüfung des eigenen Riester-Vertrags lohnt, rät die Verbraucherzentrale Thüringen.

Off

Das Jahr 2018 bringt einige lohnenswerte Verbesserungen bei der Riester-Rente. Die zukünftige Rente aus einem Riester-Vertrag wird nicht mehr vollständig auf die Grundsicherung angerechnet. Eine Zusatzrente von monatlich 100 Euro bliebt unberücksichtigt. Für Geringverdiener wird so das Sparen in einen Riester-Vertrag attraktiver.

Die Grundzulage, die jeder Riester-Sparer vom Staat erhält steigt von 154 Euro auf 175 Euro. Damit sinkt bei gleichbleibenden Einkommen der Mindesteigenbeitrag des Riester-Sparers. Wer seinen Vertrag zulagenoptimiert besparen möchte, sollte diese Änderung zum Anlass nehmen. seinen Riester-Vertrag zu überprüfen.

Fällt die zukünftige Rente aus einem Riester-Vertrag sehr klein aus, darf diese in einer Summe ausgezahlt werden. Diese Auszahlung wird ab sofort geringer als bisher besteuert.

Für Riester-Verträge, die als betriebliche Altersvorsorge bespart werden, wurden bisher auf die zukünftige Rente Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig. Diese Beiträge fallen ab 2018 weg.

Der Verbraucherzentrale Thüringen berät zum Thema Riester sowie allgemein zu Finanzen und Versicherungen an den Standorten Altenburg, Erfurt, Gera, Heiligenstadt, Jena, Mühlhausen, Nordhausen und Suhl. Weitere Änderungen bei den Themen Geld und Versicherungen gibt es hier ausführlich zum Nachlesen: www.vzth.de/node/7958

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2022/2023
Der aktuelle Steuer-Ratgeber führt einfach und leicht verständlich durch alle Steuerformulare und enthält viele…
Altersvorsorge
Neben der Rente noch weiterarbeiten? Auf Aktiengewinne spekulieren? Freiwillig Beiträge in die gesetzliche…
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.