Falsche Widerrufsbelehrungen bei Immobiliendarlehen

Pressemitteilung vom
Für bereits getilgte Immobilienkredite ist der Widerruf vorsorglich möglich. Das gilt allerdings nur für Verträge, die bereits abbezahlt sind oder für die eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wurde, sagt die Verbraucherzentrale Thüringen.

Für bereits getilgte Immobilienkredite ist der Widerruf vorsorglich möglich. Das gilt allerdings nur für Verträge, die bereits abbezahlt sind oder für die eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wurde, sagt die Verbraucherzentrale Thüringen.

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Vor allem in Immobiliendarlehensverträgen, die zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, gab es häufig Fehler in den Widerrufsbelehrungen. Diese Darlehen können noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden. Grundsätzlich sollten Verbraucher diesen Schritt jedoch nur nach einer anwaltlichen Beratung und Prüfung gehen. Aufgrund des aufwendigen Verfahrens und des nötigen Vorlaufs, sind Termine für diese Beratung bei der Verbraucherzentrale Thüringen leider bereits alle vergeben.

Für manche Verbraucher ist jedoch unter Umständen auch ein vorsorglicher Widerruf möglich, ohne vorherige notwendige juristische Prüfung. "Nur für solche Fälle, bei denen das Darlehen bereits abbezahlt oder abgewickelt ist", sagt Ilona Thrän von der Verbraucherzentrale Thüringen. Das gilt auch für Verbraucher, die eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen mussten, weil sie ihren Kredit aus dem genannten Zeitraum vorzeitig abbezahlt haben. Sie können die Vorfälligkeitsentschädigung möglicherweise mindern.

Hierbei haben Verbraucher eigentlich nichts zu verlieren, denn das Darlehen ist getilgt und eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung schon bezahlt. Sie müssen sich auch keine Gedanken um eine Anschlussfinanzierung oder eine frühzeitige Rückzahlung des gesamten Restdarlehens machen. Einen Musterbrief zum Widerruf (Seite 5, "Nachträglicher Widerruf Immobilienkreditvertrag") nur für die genannte Konstellation bie-tet die Stiftung Warentest hier an: Musterbrief.

Verbraucher, die rechtzeitig einen vorsorglichen Widerruf eingereicht haben, können sich auch im Nachhinein bei Problemen mit der Bank an die Verbraucherzentrale wenden. Eine Beratung zu Finanzthemen ist nach Terminvereinbarung in folgenden Städten möglich: Erfurt, Gera, Heilbad Heiligenstadt, Jena, Mühlhausen, Nordhausen, Suhl.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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