Erfolg vor Gericht: Tarifumstellung von Tele Columbus nicht zulässig

Pressemitteilung vom
Verbraucher wurden ungefragt auf einen neuen Tarif umgestellt. Auf eine Beschwerde hin klagte die Verbraucherzentrale Berlin und bekam Recht. Auch in Thüringen sorgten die Schreiben von Tele Columbus für Unmut, zuletzt im Februar 2016.

Verbraucher wurden ungefragt auf einen neuen Tarif umgestellt. Auf eine Beschwerde hin klagte die Verbraucherzentrale Berlin und bekam Recht. Auch in Thüringen sorgten die Schreiben von Tele Columbus für Unmut, zuletzt im Februar 2016.

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Im Mai 2015 nahm die Tele Columbus AG eine automatische Umstellung eines Internettarifs vor. Im konkreten Fall sollte der Verbraucher, sofern er nicht rechtzeitig kündigt, für einen zusätzlichen Telefonanschluss 5 Euro mehr im Monat bezahlen.

Diese Umstellung ist allerdings nicht so einfach möglich, denn nach Ansicht der Verbraucherzentrale muss der Anbieter bei einer Vertragsumstellung vorher die Zustimmung der Verbraucher einholen. Im nun gefällten Urteil bestätigt das Landgericht diese Ansicht und sagt klar, dass "die mitgeteilte Tarifänderung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Adressaten vorgenommen werden kann" (LG Berlin, Az. 15 O 314/15).

Das Landgericht Berlin stufte die Tarifumstellung der Tele Columbus als wettbewerbswidrig ein. Darüber hinaus verurteilte das Gericht das Unternehmen dazu, allen Verbrauchern, die das Umstellungsschreiben erhalten haben, auch eine Berichtigung zuzusenden. Darin soll der Konzern die Verbraucher informieren, dass die Tarifänderung ihrer ausdrücklichen Zustimmung bedarf und sie gegebenenfalls Geld zurückfordern können, falls sie bereits den höheren Preis gezahlt haben. Ob und in welcher Höhe Rückforderungsansprüche für Verbraucher bestehen, bleibt jedoch abzuwarten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auch die Schreiben vom Februar 2016, die ebenfalls an Verbraucher in Thüringen gingen, wurden abgemahnt. Welche Auswirkungen das Verfahren darauf hat, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar. Sollten Verbraucher Fragen hierzu oder zu Te-lekommunikationsdienstleistungen im Allgemeinen haben, können sie sich in allen Beratungsstellen beraten und auf Wunsch auch beim Schriftverkehr unterstützen lassen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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