Ende 2020 lief für die ersten Photovoltaikanlagen die EEG-Förderung aus. Denn die gibt es pro Anlage gesetzlich garantiert nur für 20 Jahre. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, was Besitzer dieser sogenannten Ü20-Anlagen jetzt tun können.
Aufatmen bei allen Betreibern alter Photovoltaikanlagen: Auch nach dem Ende der EEG-Förderung können die Anlagen ihren Solarstrom weiter ins Netz einspeisen. Dank zahlreicher Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gibt es nun verschiedene Optionen für den Weiterbetrieb. „Sie können also in Ruhe überlegen, ob und wie Sie Ihre alte PV-Anlage weiternutzen wollen“, sagt Reiner Maschke, Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen.
Die einfachste Möglichkeit: Die Anlage bleibt wie bisher am Netz. Der Netzbetreiber zahlt hierfür den sogenannten Marktwert Solar, der zwischen zwei und vier Cent pro Kilowattstunde schwankt, abzüglich einer Vermarktungsgebühr von 0,4 Cent. Diese Option gilt seit Jahresbeginn automatisch für alle, die nicht aktiv in eine andere Vermarktungsform wechseln.
Eigenverbrauch lohnt sich nicht immer
Die zweite Möglichkeit ist, den Strom der PV-Anlage selbst zu verbrauchen. Der Reiz liegt darin, auf diese Weise weniger vom teuren Strom aus dem Netz beziehen zu müssen. „Ob sich die Umstellung auf Eigenverbrauch lohnt, muss im Einzelfall geprüft werden. Denn der Umbau ist auch mit Aufwand und Kosten verbunden“, so Maschke. Eine weitere Neuerung: bei Eigenversorgung zahlen auch Ü20-Betreiber bis zu einer Anlagenleistung von 30 Kilowatt keine EEG-Umlage.
Die Altanlage durch eine neue ersetzen
Falls die Ü20-Anlage aus technischen Gründen nicht weiterbetrieben werden kann oder es nicht sinnvoll ist, bleibt Möglichkeit drei: die Altanlage durch eine neue, deutlich leistungsstärkere PV-Anlage ersetzen. „Neue Solarmodule gewinnen auf der gleichen Fläche bis zu doppelt so viel Strom wie die alten. Das lohnt sich vor allem bei einem hohen Eigenverbrauch oder bei einer großen Dachfläche“, erklärt Reiner Maschke. Der Betreiber erhält die EEG-Einspeisevergütung, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Anlage gültig ist, wiederum für 20 Jahre. Funktionstüchtige Altmodule können beispielsweise im Garten, Wochenendhaus oder Wohnmobil für sogenannte Inselanlagen verwendet werden.
Weitere Fragen zum Weiterbetrieb alter Photovoltaik-Anlagen beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen. Derzeit findet die Beratung ausschließlich telefonisch statt. Termine können unter 0800 809 802 400 oder unter 0361 555140 (beide kostenfrei) vereinbart werden.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind die Beratungen in Thüringen kostenfrei.