Das Konjunkturpaket des Bundes sieht eine Deckelung der EEG-Umlage für die Jahre 2021 und 2022 vor. Der Verbraucherzentrale Thüringen geht das nicht weit genug. Sie fordert eine deutlichere Senkung der Umlage, um private Stromkunden spürbar zu entlasten.
Über die EEG-Umlage finanzieren Stromkunden den Ausbau erneuerbarer Energien mit. Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Umlage von derzeit 6,7 Cent pro Kilowattstunde im kommenden Jahr auf 6,5 Cent sinken, 2022 dann auf 6,0 Cent. „Das ist eine Enttäuschung. Die Chance für eine wirkliche Entlastung der Privathaushalte bei den Stromkosten wurde verpasst“, sagt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen. Deutsche Endkunden würden europaweit die höchsten Strompreise zahlen, erklärt die Energieexpertin. „Zugleich gibt es für mehr als 2000 Unternehmen Ausnahmen von der EEG-Umlage. Die Umlage ist in der jetzigen Form einfach nicht gerecht. Das Konjunkturpaket wäre eine gute Gelegenheit gewesen, diese soziale Unwucht bei der Förderung erneuerbarer Energien endlich auszugleichen.“
Zudem stünden laut Ballod hohe Strompreise im Widerspruch zur Förderung der Elektromobilität. „Elektroautos sind nur mit grünem Strom wirklich klimafreundlich. Der muss dann aber auch für die breite Bevölkerung erschwinglich bleiben, sonst beißt sich die Katze in den Schwanz“, so Ballod.
Geplante CO2-Abgabe könnte Strompreise senken
Die Verbraucherschützerin hofft nun auf eine Nachbesserung im Bundestag. „Die EEG-Umlage müsste um 5 Cent pro Kilowattstunde sinken und von Ausnahmen für Großverbraucher bereinigt werden. Auch die Stromsteuer kann wegfallen. Die Gegenfinanzierung könnte aus dem Bundeshaushalt sowie aus der 2021 kommenden CO2-Abgabe erfolgen“, fasst Ballod die Forderungen der Verbraucherzentrale zusammen.
Hintergrund EEG-Umlage:
Mit der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz wird die Energiegewinnung aus Sonne, Wind, Wasserkraft, Erdwärme und Biomasse gefördert. Die Erzeuger erhalten von den Betreibern der Stromnetze eine festgelegte Einspeisevergütung. Die Netzbetreiber wiederum verkaufen die so erzeugten Strommengen an der Strombörse. Der Erlös aus dem Verkauf liegt jedoch meist unter der gezahlten Einspeisevergütung. Diese Differenz wird als Teil des Strompreises auf alle Stromverbraucher umgelegt.