Strom- und Gasabrechnungen

Regelmäßiges Ablesen der Zähler vermeidet Ärger
Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Energieberatung Heizkostenabrechnung.

Regelmäßiges Ablesen der Zähler vermeidet Ärger

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Es ist ein häufiger Grund für Beschwerden bei der Verbraucherzentrale: Ratsuchende können ihre Strom- und Gasabrechnung nicht nachvollziehen oder finden sie zu hoch. Nicht selten liegt solchen Abrechnungen eine Schätzung des Verbrauchs durch den Energieversorger zu Grunde. „Auf der sicheren Seite ist in der Regel, wer zu jedem Monatsende seinen Zählerstand abliest und schriftlich festhält“, sagt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen. „So kann man den eigenen Verbrauch regelmäßig kontrollieren und bewerten. Außerdem hat man für den Versorger auch immer gleich die tatsächlich abgelesenen Zählerdaten parat. Das vermeidet oft Streit.“

Ist der Kunde zum jährlichen Ablesetermin nicht zuhause, kann er dem Versorger den Zählerstand auch telefonisch, per E-Mail oder auf einer Karte mitteilen, die der Ableser im Briefkasten hinterlässt. Passiert all dies nicht, kann der Versorger den Verbrauch beim Netzbetreiber erfragen oder anhand des Verbrauchs der vergangenen Jahre schätzen. „Schätzungen bergen aber immer die Gefahr, dass zu niedrige Werte zugrunde gelegt werden und Zahlungsrückstände entstehen“, warnt Ballod. „Uns liegen Fälle vor, bei denen Nachzahlungen von mehreren hundert Euro aufgelaufen sind.“

Rechnungen, die auf einem geschätzten Verbrauch basieren, können in bestimmten Fällen und innerhalb bestimmter Fristen korrigiert werden, wenn der tatsächliche Verbrauch nachgewiesen wird. Und noch ein wichtiger Tipp: Beim Wohnungswechsel sollte der übernommene Zählerstand dem Lieferanten zeitnah schriftlich mitgeteilt werden. Sonst kann es passieren, dass der anteilige Verbrauch des Vormieters zu niedrig geschätzt wird und der Neukunde für den Rest aufkommen muss.

Alle Fragen rund um das Thema Energieversorgung sowie zum Wechsel des Strom- oder Gasanbieters beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch. Weitere Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Beratungstermine sind unter der kostenfreien Rufnummer 0800 – 809 802 400 erhältlich. Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0361 – 555140. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

 

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AGBs für das Buchen von Beratungsterminen über Terminland

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