Neue Richtlinien: Mehr Geld für umweltfreundliche Heizungen

Pressemitteilung vom
Seit Jahresbeginn wird die Erneuerung von Heizungsanlagen in Wohngebäuden ausschließlich vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Die bisherige KfW-Förderung von Brennwertheizungen entfällt.

Seit Jahresbeginn wird die Erneuerung von Heizungsanlagen in Wohngebäuden ausschließlich vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Die bisherige KfW-Förderung von Brennwertheizungen entfällt.

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„Beim Austausch einer alten Ölheizung gegen eine neue, umweltfreundliche Heizung übernimmt das BAFA nun bis zu 45 Prozent der Investitionskosten“, erklärt Reiner Maschke, Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen. „Wird eine Gasheizung ersetzt, ist ein Zuschuss von bis zu 35 Prozent möglich“, so Maschke.

Die genaue Förderhöhe hängt von der Art der Heizungsanlage ab. Der volle Zuschuss ist für eine Wärmepumpe sowie für einen Scheitholz- oder Holzpelletkessel möglich, ebenso für eine Kombination beider mit einer Solarkollektoranlage.

Wichtig ist, dass Gasbrennwertheizungen nur im Gebäudebestand gefördert werden, während eine Förderung für Solarthermie, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen unter bestimmten Bedingungen auch bei Neubauten möglich ist.

Maschke weist darauf hin, dass Wärmepumpen in der Regel nur bei einem gut gedämmten Gebäude mit einem Niedertemperaturheizsystem sinnvoll sind. „Zudem sollte vor der Auswahl des neuen Heizkessels oder der Wärmepumpe die Heizlast der einzelnen Räume berechnet werden. So kann die Anlage richtig dimensioniert werden und auch effizient laufen“, sagt der Energieexperte.  

Die Antragstellung erfolgt wie bisher vor Vertragsabschluss über ein Onlineformular auf der BAFA-Website (www.bafa.de). Der durch das BAFA bewilligte Kostenrahmen kann nach der Antragstellung nicht mehr erweitert werden. „Die Antragstellung sollte also auf Basis eines verbindlichen Komplettangebotes erfolgen“, rät Maschke. 

Eine andere Möglichkeit ist, die Kosten für den Heizungstausch von der Steuer abzusetzen. Bis zu 20 Prozent der förderfähigen Aufwendungen können – verteilt über drei Jahre – berücksichtigt werden.

Eine Liste förderfähiger Solarkollektoren, Wärmepumpen und Biomasseheizkessel ist auf der Internetseite des BAFA zu finden.

Weitere Fragen zu energiesparenden Heizungsanlagen und den aktuellen Fördervoraussetzungen beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen. Termine können unter den Telefonnummern 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) oder 0361 – 555140 vereinbart werden.

Im Einzelnen werden folgende Fördersätze gewährt:  

  • Biomassenutzungsanlage und Wärmepumpen: 35 Prozent (45 Prozent mit Austauschprämie Ölheizung)
  • Solarthermische Anlagen: 30 Prozent (keine Austauschprämie Ölheizung möglich)
  • Kombination aus Biomasseheizung oder Wärmepumpe mit einer Solarkollektoranlage: 35 Prozent (45 Prozent mit Austauschprämie Ölheizung)
  • Kombination einer Gasbrennwertheizung mit einer solarthermischen Anlage: 30 Prozent (40 Prozent mit Austauschprämie Ölheizung)
  • Installation einer Gasbrennwertheizung, bei der die zukünftige Integration einer thermischen Solaranlage oder eines geeigneten Speichers technisch möglich ist: 20 Prozent (keine Austauschprämie Ölheizung möglich) 

Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale ist ein Projekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) sind die Beratungen in Thüringen kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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