Saubere Luft trotz Öfen und Kaminen

Pressemitteilung vom
Verbraucher, die ihre vier Wände mit einem Kachelofen oder einem Kamin beheizen, müssen seit dem 1. Januar 2018 strengere Auflagen für den Betrieb ihrer Feuerstätte beachten. Die wichtigsten Informationen zum Kamingenuss fasst die Verbraucherzentrale Thüringen zusammen.
  • Seit 1. Januar gelten strengere Feinstaub-Grenzwerte für Kamine und Kachelöfen
  • Öfen oder Kamine vor 1985 müssen mit Feinstaubfiltern nachgerüstet oder komplett ausgetauscht werden
  • Verbraucher können den Feinstaub durch Öfen und Kamine selbst reduzieren
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Alte Öfen geben neben wohliger Wärme auch eine erhebliche Menge Feinstaub ab. So erzeugt ein Kaminfeuer in einer Stunde etwa genauso viel Feinstaub wie ein Dieselfahrzeug bei einer 100 Kilometer langen Fahrt. Neue Feuerstätten verbrennen effizienter als alte Öfen. Somit sparen sie Brennholz und produzieren weniger Feinstaub. Der Gesetzgeber reagierte, indem er die Feinstaub-Grenzwerte herabsetzte und festlegte, dass ab dem 1. Januar 2018 Öfen, die vor 1985 eingebaut wurden, mit Feinstaubfiltern nachgerüstet oder komplett ausgetauscht werden müssen. Außerdem können Gemeinden und Kommunen je nach Luftqualität Betriebsverbote für Feuerstätten aussprechen, wie es z. B. in Stuttgart bei Feinstaubalarm passiert. Schaut man sich die Feinstaubwerte aus den letzten beiden Jahren an, ist damit in Thüringen eigentlich nicht zu rechnen.

Jeder Verbraucher kann selbst auf die Feinstaub-Emission Einfluss nehmen, indem er

  • gut abgelagertes, trockenes Brennholz verwendet
  • geeignete Anzünder verwendet
  • keinen Müll verbrennt
  • auf sehr hohe Raumtemperaturen verzichtet
  • Feuerstätten für Holzpellets wählt, diese haben weniger Feinstaubemissionen, statt solche mit Brennholz

 

Mit Brennholz zu heizen, ist häufig teurer als gedacht. Der Brennstoff selbst ist zwar meist preiswerter als Erdgas oder Heizöl, aber Kamine und Öfen haben oft höhere Wärmeverluste, da sie den Brennstoff schlechter ausnutzen. Inwiefern es sich lohnt, eine Holzfeuerstätte an das zentrale Heizungsnetz anzuschließen, beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale und geben darüber hinaus eine Reihe genereller Empfehlungen zum Einbau einer Holzfeuerstätte sowie andere Tipps zum Thema Energie.

Weiterführende Informationen zur ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes:

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/BJNR003800010.html

Die Energieberatung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0361 555 140. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Thüringen wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

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