Bei der Verbraucherzentrale Thüringen häufen sich Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung. Per Anruf werden Verbraucher unter Druck gesetzt. Aboverträge über Gewinnspiele oder Nahrungsergänzungsmittel, aber auch ein ungewollter Wechsel des Energieanbieters sind dann leider oft die Folge. Die Verbraucherzentrale informiert über die aktuell häufigsten Maschen und gibt Tipps, wie man untergeschobene Verträge am Telefon vermeiden kann.
Besonders hartnäckig hält sich die Masche mit dem angeblichen Gewinnspiel: Unbekannte überrumpeln Verbraucher am Telefon mit der Behauptung, sie hätten an einem Gewinnspiel teilgenommen. Weil dieses nicht rechtzeitig gekündigt wurde, werde jetzt eine Abogebühr fällig. Vermeintlich großzügig wird eingeräumt, man könne die Laufzeit verkürzen, indem man eine bestimmte Summe zahle. Lassen sich Betroffene darauf ein, schließen sie dann tatsächlich einen Abovertrag ab.
Andere Verbraucher lassen sich am Telefon dazu überreden, einmal kostenlos ein bestimmtes Nahrungsergänzungsmittel zu testen. Obwohl am Telefon von regelmäßigen Lieferungen keine Rede war, erhalten sie dann doch die Auftragsbestätigung für ein Jahresabo. Auch die Anrufe durch vermeintliche Energieberater gehören zu den „Klassikern“ unter den Abzock-Maschen. Die Anrufer gaukeln vor, angeblich nur die Daten des bestehenden Energievertrages überprüfen zu wollen. Zu spät merken Betroffene dann, dass sie einem neuen Stromvertrag zugestimmt haben.
„Gerade in der anhaltenden Pandemie stellen wir fest, dass Verbraucher sich einer wahren Welle von ungewollten Werbeanrufen erwehren müssen“, sagt Dr. Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen. „Viele Betrüger wittern ihre Chance, weil die Menschen daheim leichter erreichbar sind. Ohne das Wissen oder gar das Einverständnis der Betroffenen, schicken die Anrufer dann Produkte oder schließen neue Verträge ab.“
Unerlaubte Werbeanrufe – Das können Sie tun
- Lassen Sie sich bei unerwünschten Anrufen gar nicht erst auf Gespräche ein, sondern legen Sie direkt auf.
- Nehmen Sie Anrufe von unbekannten Nummern nicht sofort entgegen, sondern schalten Sie möglichst einen Anrufbeantworter vor. Auch Rückrufe an unbekannte Nummern sind riskant.
- Vermeiden Sie bei Werbeanrufen grundsätzlich das Wort „Ja“ um ungewollte Vertragsabschlüsse zu verhindern.
- Wichtig: Verträge, die telefonisch abgeschlossen werden, sind auch ohne schriftliche Bestätigung gültig. Nur Gewinnspiel-Verträge oder die Teilnahme an Lotterien bedürfen der Zustimmung in Textform.
- Telefonisch oder online abgeschlossene Verträge können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Achten Sie darauf, dass Sie das nachweisbar machen – also per Fax oder per Einwurf-Einschreiben. Nutzen Sie dazu unseren kostenlosen Musterbrief.
- Melden Sie Verstöße der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de. Diese verhängt hohe Strafgelder und sperrt unseriöse Rufnummern.
Mehr Informationen
Sie haben ungewollt einen Vertrag am Telefon abgeschlossen und wollen diesen nun wieder loswerden? Hilfe bietet unser Online-Artikel „Vertrag widerrufen: Wann das geht und wie Sie einen Widerruf erklären“. Vereinbaren Sie auch gern einen Termin für unsere Telefonberatung unter www.vzth.de/telefonberatung-th.