Datenschutz schwer gemacht

Pressemitteilung vom
78 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher wissen nicht, was mit ihren personenbezogenen Daten geschieht – obwohl sie die Datenschutzerklärung gelesen haben. Das ergab jetzt eine nicht-repräsentative Online-Umfrage der Verbraucherzentralen.

Eine Online-Umfrage der Verbraucherzentralen fällt ernüchternd aus:

  • Knapp ein Drittel aller Befragten liest keine Datenschutzerklärungen.
  • Wer die Erklärungen liest, versteht oftmals dennoch nicht, wer wann und warum personenbezogene Daten speichert.
  • Verbraucher sollten ihren Auskunftsanspruch nachdrücklich einfordern.
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78 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher wissen nicht, was mit ihren personenbezogenen Daten geschieht – obwohl sie die Datenschutzerklärung gelesen haben. Das ergab jetzt eine nicht-repräsentative Online-Umfrage der Verbraucherzentralen.

Die Verbraucherzentralen wollten in einer Online-Umfrage wissen, wie Verbraucherinnen und Verbraucher mit Datenschutzerklärungen umgehen. Sie fragten, ob Verbraucher schon einmal Informationen zu den über sie gespeicherten Kundendaten eingefordert oder deren Löschung beantragt haben. Außerdem fragten sie, wie die Unternehmen mit den Anfragen umgingen. An der fünfwöchigen Umfrage nahmen 336 Personen teil.

Das Ergebnis der nicht-repräsentativen Umfrage: „Knapp ein Drittel der Befragten liest keine Datenschutzerklärungen (101 Personen). Sie empfinden diese als zu lang und unverständlich beziehungsweise gaben an, keine Zeit zum Lesen zu haben“, fasst Ralf Reichertz, Referatsleiter Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen, zusammen.

Von den Befragten, die Datenschutzerklärungen lesen (235 Personen), ist lediglich 51 Lesenden danach tatsächlich klar, wer wann und warum personenbezogene Daten erhält. Damit wissen 78 Prozent auch nach der Lektüre nicht, was mit ihren Daten geschieht.  

Antwort kommt selten innerhalb von 14 Tagen

28 Prozent aller Befragten (93 Personen) haben innerhalb der vergangenen zwölf Monate von ihrem Recht Gebrauch gemacht, Auskunft bei Unternehmen über die gespeicherten Daten zu verlangen. Zwar kamen 85 Prozent der angefragten Unternehmen der Auskunftspflicht nach, dennoch erhielten nur 43 Prozent der Befragten eine Antwort innerhalb von 14 Tagen. 40 Prozent mussten bis zu vier Wochen und rund 17 Prozent sogar länger warten.

„Das sind zwar erfreuliche Zahlen, dennoch ist es für Verbraucher nicht hinnehmbar, dass 15 Prozent gar keine Antwort erhalten haben und in 34 Prozent der Anfragen nur teilweise auf den Auskunftswunsch eingegangen wurde“, so Jurist Ralf Reichertz weiter.

Die Umfrage hat aufgezeigt, dass Datenschutzerklärungen in vielen Fällen für Verbraucher schwer verständlich sind und Auskunftsersuchen derzeit noch ungenügend beantwortet werden.

Ralf Reichertz rät Verbrauchern daher, ihren Auskunftsanspruch gegen Unternehmen nachdrücklich einzufordern. „Unternehmen sind verpflichtet, Auskunft zu geben, welche personenbezogenen Daten sie über ihre Kunden speichern. Daneben müssen Firmen auf Wunsch der Kunden die gespeicherten Daten für weitere Kontaktaufnahmen sperren oder löschen.“

Sollten Unternehmen dagegen verstoßen, so können diese erfolgreich abgemahnt werden. Verstöße sollten der örtlichen Verbraucherzentrale und dem zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten gemeldet werden.

Die Umfrage wurde unter Federführung der Verbraucherzentralen Bayern und Baden-Württemberg im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Hier geht es zur Auswertung. 

Wer bei einem Unternehmen Auskunft über seine gespeicherten Daten einholen möchte, kann dafür den Musterbrief der Verbraucherzentralen nutzen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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