Mehrere Bausparkassen stellten bei der Kreditauszahlung eine Darlehensgebühr in Rechnung. Das ist unzulässig, entschied der Bundesgerichtshof. Bausparer können nun bis zu vierstellige Beträge zurückfordern, auch mit Hilfe der Verbraucherzentrale Thüringen.
Bausparkassen dürfen bei der Auszahlung von Bauspardarlehen keine Darlehensgebühr verlangen. Vertragsbedingungen, die ein solches Entgelt vorsehen, hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 8.11.2016, AZ XI ZR 552/15) für unzulässig erklärt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Bei der Auszahlung eines Bauspardarlehens genehmigten sich viele in der Vergangenheit eine Gebühr in Höhe von zwei Prozent des jeweils gewährten Bauspardarlehens: Bei einem Bauspardarlehen von 50.000 Euro schlug die Darlehensgebühr also mit 1000 Euro zu Buche.
Die bei Auszahlung des Bauspardarlehens anfallende und nun für unzulässig erklärte Darlehensgebühr darf aber nicht mit der Abschlussgebühr (auch Abschlussentgelt genannt) verwechselt werden. Die Abschlussgebühr ist bereits bei Abschluss des Bausparvertrages, zu zahlen.
Was müssen Verbraucher tun?
Wer eine Darlehensgebühr gezahlt hat, kann sie mit Hilfe des Musterbriefes der Verbraucherzentrale zurückfordern. Zwar hat der Bundesgerichtshof nur über die Vertragsklausel der Bausparkasse Schwäbisch Hall entschieden, "nach unserer Auffassung sind die Argumente des Gerichtes aber auch auf die Klauseln anderer Bausparkassen übertragbar", sagt Andreas Behn, Referent für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Thüringen.
Wie schnell müssen Verbraucher handeln?
Insbesondere bei älteren Darlehensverträgen hatten Bausparkassen die nun für unzulässig erklärten Gebühren erhoben. Unter Umständen sind Erstattungsansprüche daher schon verjährt. Entgelte, die im Jahr 2013 gezahlt wurden, können wegen der dreijährigen Verjährungsfrist voraussichtlich nur noch bis Ende des Jahres 2016 zurückverlangt werden!
"Erstattet die Bank nicht und verzichtet auch nicht auf die Einrede der Verjährung, müssen verjährungshemmende Schritte eingeleitet werden", so Behn. Dazu genügt weder der Musterbrief noch ein einfaches Mahnschreiben. "Es bedarf schon eines Mahnbescheides oder einer Klage. In vielen Fällen hilft auch die Einleitung des Ombudsmannverfahrens", erklärt der Finanzexperte
Wie finde ich heraus, ob ich eine Darlehensgebühr gezahlt habe?
Ob man eine Darlehensgebühr gezahlt hat, lässt sich am einfachsten mit einem Blick in den ersten Kontoauszug des Darlehenskontos klären. Einen weiteren Hinweis können Bausparer unter Umständen in den Allgemeinen Bausparbedingungen finden, die sie mit Abschluss des Bausparvertrages erhalten haben.
Manchmal kann sich die Darlehensgebühr unter einem anderen Namen verstecken, daher lohnt genaues Hinsehen. Das Urteil ist auch für Verbraucher interessant, die das Darlehen noch nicht in Anspruch genommen haben, der Vertrag aber eine Darlehensgebühr vorsieht. Dies Pflicht entfällt damit.
Wie hilft die Verbraucherzentrale?
Die Verbraucherzentrale Thüringen bietet in Altenburg, Erfurt, Gera, Heilbad Heiligenstadt, Jena, Mühlhausen, Nordhausen und Suhl eine persönliche Unterstützung, um Verbrauchern bei der Rückerstattung zu helfen. Für die Finanzberatung ist eine Terminvereinbarung unter (0361) 555 14-0 nötig. Mehr unter www.vzth.de/beratung-vor-ort.