Dazu zählen insbesondere Fragen zur praktischen Anwendung des Scores, aber auch Schwierigkeiten bei der Korrektur fehlerhafter Daten über die Schufa-App.
Um diese Entwicklungen systematisch zu erfassen, startet die Verbraucherzentrale eine bundesweite Fallsammlung – und ist dabei auf die Unterstützung von Verbraucher:innen angewiesen.
Gesucht werden Berichte von Betroffenen, die im Zusammenhang mit dem neuen Schufa-Score auf Probleme oder Auffälligkeiten gestoßen sind. Besonders relevant sind unter anderem folgende Fälle:
- Schwierigkeiten bei der Korrektur falscher oder veralteter Daten über die SCHUFA-App (z. B. lange Bearbeitungszeiten, Ablehnungen oder fehlende Rückmeldungen)
- unerwartet niedrige oder verschlechterte Scores – etwa bei jungen Menschen, die erstmals bewertet werden, oder nach persönlichen Veränderungen wie Trennung oder Scheidung
- konkrete negative Auswirkungen im Alltag, zum Beispiel bei der Eröffnung eines Girokontos, der Beantragung einer Kreditkarte oder beim Kauf auf Rechnung
Ziel der Fallsammlung ist es, die neue Transparenz des Scorings zu nutzen, um mögliche Lücken, Unklarheiten und strukturelle Probleme im Bewertungssystem aufzudecken. Die gesammelten Informationen helfen der Verbraucherzentrale dabei, politischen Handlungsbedarf sichtbar zu machen und die Rechte von Verbraucher:innen zu stärken.
So können Sie teilnehmen
Verbraucher:innen sind aufgerufen, ihre Erfahrungen mit dem neuen Schufa-Score über die Webseite der Verbraucherzentrale zu melden. Bei weitergehenden Problemen mit dem eigenen Score ist nach Terminvereinbarung auch eine Beratung möglich.
Unterlagen wie Schufa-Auskünfte sind für die Falldokumentation hilfreich, aber keine Voraussetzung. Auch einzelne Schilderungen von Problemen tragen dazu bei, ein umfassendes Bild zu gewinnen.
Wer möchte, kann zusätzlich eine Einwilligung zur Einsicht in persönliche Daten geben, um die Analyse zu unterstützen. Alle Angaben werden vertraulich behandelt.
Neuer Schufa-Score: Mehr Einblick in Bewertung
Der Schufa-Score entscheidet über die Kreditwürdigkeit von Verbraucher:innen und damit über ihre finanzielle Handlungsfreiheit – egal ob ein Girokonto eröffnet, eine Kreditkarte bewilligt oder ein Kauf auf Rechnung geplant ist. Deshalb haben alle Verbraucher:innen ein Recht auf Auskunft: Unternehmen wie die Schufa müssen auf Nachfrage offenlegen, welche personenbezogenen Daten sie nutzen und wie daraus ein Score berechnet wird. Seit Mitte März ist dieser Einblick in das Scoring transparenter gestaltet.
Die Verbraucherzentrale rät Verbraucher:innen, mindestens einmal im Jahr bei den Auskunfteien Informationen einzuholen, welche Daten zu welchem Zweck dort gespeichert sind, woher sie stammen und an wen sie weitergegeben wurden. Dazu stellt sie kostenfrei eine interaktive Briefvorlage unter vzth.de bereit.